Schulpsychologische Beratung beanspruchen
Ihr Kind hat Probleme in der Schule? Dann kann eine schulpsychologische Beratung eventuell helfen und Lösungen aufzeigen.
Beschreibung
Schulpsychologische Beratung verfolgt das Ziel, für alle Kinder und Jugendlichen ein Lernumfeld zu schaffen, in dem diese ihre Fähigkeiten optimal entfalten können.
Themen sind z.B. Lern- und Verhaltensschwierigkeiten, Schulabsentismus, Mobbing, Begabungsförderung, Kooperation, Kommunikation und Konfliktbewältigung, Förderung der Gesundheit, Bewältigung von Krisensituationen oder Schulentwicklung.
Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte können die Beratung bei schul- und lernbezogenen Fragen in Anspruch nehmen. Die Beratung ist vertraulich. Sie findet in Kooperation mit der Schule statt.
Lehrkräfte, Schulleitungen und Kollegien können sich bei schulischen Prozessen und Inhalten unterstützen lassen.
Schulen können schulspezifische Fortbildungen beantragen. Schulen und Lehrkräfte können an festen Fortbildungsangeboten teilnehmen.
Schulpsychologische Beratung kann von
Schülerinnen und Schülern,
Eltern,
Lehrkräften,
Schulleitung und Schulaufsicht
in Anspruch genommen werden.
Zuständigkeit
Jede Schule und damit jede Schülerin/jeder Schüler sind einem schulpsychologischen Beratungszentrum (SPBZ) des Pädagogischen Landesinstituts Rheinland-Pfalz zugeordnet. Die Schulen kennen das jeweilige SPBZ.
Bitte suchen Sie sich aus der Trefferliste das zuständige SPBZ in der Nähe Ihres Schulortes heraus, oder nutzen Sie die Kontaktdaten zu den schulpsychologischen Beratungsszentren auf den Internetseiten der Schulpsychologie Rheinland-Pfalz.
Ansprechpartner
Schulpsychologisches Beratungszentrum (SPBZ) Hachenburg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1243
57621 Hachenburg
Kontakt
Schulpsychologisches Beratungszentrum (SPBZ) Kaiserslautern
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: SchulpsychB.Kaiserslautern@pl.rlp.de
Telefon Festnetz: +49 631 37037-40
Fax: +49 631 37037-42
Telefon Festnetz: +49 631 37028-50
Schulpsychologisches Beratungszentrum (SPBZ) Mainz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: SchulpsychB.Mainz@pl.rlp.de
Telefon Festnetz: +49 6131 611113
Fax: +49 6131 6116-96
Telefon Festnetz: +49 6131 6116-81
Grund- und Realschule plus Jünkerath Graf-Salentin-Schule
Aktuelles
GRS+ Jünkerath
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grund- und Realschule plus St. Martin Kelberg
Aktuelles
GRS+ Kelberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02692 263
Telefon Festnetz: 02692 930771
Fax: 02692 1330
E-Mail: sekretariat@schulekelberg.de
Private staatl. genehmigte Fachschule für Altenpflege
Aktuelles
BBS Daun Maria Hilf
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06592 715-2366
Telefon Festnetz: 06592 715-2458
Fax: 06592 715-2508
E-Mail: info@pflegeschule-daun.de
Schule am Pulvermaar Grundschule und Integrative Realschule plus
Aktuelles
GRS+ Gillenfeld
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Schulpsychologisches Beratungszentrum (SPBZ) Speyer
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: Beratungszentrum.Speyer@pl.rlp.de
Telefon Festnetz: +49 6232 659-151
Fax: +49 6232 659-159
Telefon Festnetz: +49 6232 659-150
Schulpsychologisches Beratungszentrum (SPBZ) Wittlich
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6571 9701-2900
E-Mail: SPBZ.Wittlich@pl.rlp.de
Grundschule Uersfeld
Aktuelles
GS Uersfeld
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02657 941091
Fax: 02657/941092
Voraussetzungen
Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen werden grundsätzlich nicht ohne das Einverständnis der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) beziehungsweise der Schülerin oder des Schülers tätig.
- Schülerin/Schüler ist jünger als 14 Jahre: Einverständnis der Sorgeberechtigten
- Schülerin/Schüler ist 14 Jahre oder älter, aber noch nicht volljährig: Einverständnis der Sorgeberechtigten und der Schülerin oder des Schülers
- Schülerin/Schüler ist volljährig: Einverständnis der Schülerin oder des Schülers
Minderjährige können sich auch ohne Zustimmung ihrer Eltern oder Sorgeberechtigten an die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen wenden und eine erste Beratung in Anspruch nehmen. Für weitere Gespräche oder Maßnahmen müssen die Sorgeberechtigten dann allerdings ihr Einverständnis schriftlich erklären.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eltern, Schülerinnen/Schüler oder Lehrkräfte melden im Schulpsychologischen Beratungszentrum an. Das Erstgespräch findet in der Regel mit allen Beteiligten statt. Weitere vertrauliche Gespräche werden ggfs. auch mit Eltern, Schülerinnen und Schülern einzeln geführt. Die Beratung kann bei Bedarf psychodiagnostische Untersuchungen beinhalten. Eine medizinische bzw. therapeutische Diagnose findet nicht statt. Bei Bedarf werden weiterführende Stellen vorgeschlagen oder einbezogen: Ärzte oder Therapeuten, Beratungseinrichtungen, Jugendhilfe.
Kosten
Die schulpsychologische Beratung ist kostenlos.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 07.10.2019
Stichwörter
Verhalten, Lernauffälligkeit, Probleme, Lernschwäche, Konzentration, Psychologe