Schulpsychologische Beratung beanspruchen
Ihr Kind hat Probleme in der Schule? Dann kann eine schulpsychologische Beratung eventuell helfen und Lösungen aufzeigen.
Beschreibung
Schulpsychologische Beratung verfolgt das Ziel, für alle Kinder und Jugendlichen ein Lernumfeld zu schaffen, in dem diese ihre Fähigkeiten optimal entfalten können.
Themen sind z.B. Lern- und Verhaltensschwierigkeiten, Schulabsentismus, Mobbing, Begabungsförderung, Kooperation, Kommunikation und Konfliktbewältigung, Förderung der Gesundheit, Bewältigung von Krisensituationen oder Schulentwicklung.
Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte können die Beratung bei schul- und lernbezogenen Fragen in Anspruch nehmen. Die Beratung ist vertraulich. Sie findet in Kooperation mit der Schule statt.
Lehrkräfte, Schulleitungen und Kollegien können sich bei schulischen Prozessen und Inhalten unterstützen lassen.
Schulen können schulspezifische Fortbildungen beantragen. Schulen und Lehrkräfte können an festen Fortbildungsangeboten teilnehmen.
Schulpsychologische Beratung kann von
Schülerinnen und Schülern,
Eltern,
Lehrkräften,
Schulleitung und Schulaufsicht
in Anspruch genommen werden.
Zuständigkeit
Jede Schule und damit jede Schülerin/jeder Schüler sind einem schulpsychologischen Beratungszentrum (SPBZ) des Pädagogischen Landesinstituts Rheinland-Pfalz zugeordnet. Die Schulen kennen das jeweilige SPBZ.
Bitte suchen Sie sich aus der Trefferliste das zuständige SPBZ in der Nähe Ihres Schulortes heraus, oder nutzen Sie die Kontaktdaten zu den schulpsychologischen Beratungsszentren auf den Internetseiten der Schulpsychologie Rheinland-Pfalz.
Ansprechpartner
Schulpsychologisches Beratungszentrum (SPBZ) Hachenburg
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1243
57621 Hachenburg
Hausanschrift
Kontakt
Schulpsychologisches Beratungszentrum (SPBZ) Kaiserslautern
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Schulpsychologisches Beratungszentrum (SPBZ) Mainz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6131 611113
Telefon Festnetz: +49 6131 6116-81
Fax: +49 6131 6116-96
E-Mail: SchulpsychB.Mainz@pl.rlp.de
Schulpsychologisches Beratungszentrum (SPBZ) Speyer
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Schulpsychologisches Beratungszentrum (SPBZ) Wittlich
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6571 9701-2900
E-Mail: SPBZ.Wittlich@pl.rlp.de
Freiherr-von-Drais-Grundschule Kirchberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06763/30335-0
Telefon Festnetz: 06763/30335-11
Fax: 06763/30335-26
E-Mail: gs-kirchberg@web.de
Grundschule St. Goar Rheinfelsschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06741 1643 Sekretariat
Fax: 06741/2789
Telefon Festnetz: 06741 7183
E-Mail: rheinfelsschule@stadt-st-goar.de
Theodor-Heuss-Schule FSPe ganzheitl. und motorische Entwicklung Förderschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Hunsrückschule FSPe Lernen und sozial-emotionale Entwicklung Förderschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Ausonius-Realschule plus Kirchberg/Hunsrück
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06763 9311-73
Fax: 06763 9311-70
Telefon Festnetz: 06763 9311-95
E-Mail: mail@kgs-kirchberg.de
Internet
Puricelli-Schule Realschule plus Rheinböllen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06764 908483
Telefon Festnetz: 06764 301207
Telefon Festnetz: 06764 961160
E-Mail: info@puricelli-schule.de
Internet
Paul-Schneider-Realschule plus und Fachoberschule Sohren-Büchenbeuren
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Schule für Gesundheits- und Pflegeberufe der Stiftung Kreuznacher Diakonie Simmern
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Integrierte Gesamtschule Emmelshausen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06747 931241
Telefon Festnetz: 06747 931225
Telefon Festnetz: 06747 931232
E-Mail: mail@igs-emmelshausen.de
Internet
Voraussetzungen
Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen werden grundsätzlich nicht ohne das Einverständnis der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) beziehungsweise der Schülerin oder des Schülers tätig.
- Schülerin/Schüler ist jünger als 14 Jahre: Einverständnis der Sorgeberechtigten
- Schülerin/Schüler ist 14 Jahre oder älter, aber noch nicht volljährig: Einverständnis der Sorgeberechtigten und der Schülerin oder des Schülers
- Schülerin/Schüler ist volljährig: Einverständnis der Schülerin oder des Schülers
Minderjährige können sich auch ohne Zustimmung ihrer Eltern oder Sorgeberechtigten an die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen wenden und eine erste Beratung in Anspruch nehmen. Für weitere Gespräche oder Maßnahmen müssen die Sorgeberechtigten dann allerdings ihr Einverständnis schriftlich erklären.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eltern, Schülerinnen/Schüler oder Lehrkräfte melden im Schulpsychologischen Beratungszentrum an. Das Erstgespräch findet in der Regel mit allen Beteiligten statt. Weitere vertrauliche Gespräche werden ggfs. auch mit Eltern, Schülerinnen und Schülern einzeln geführt. Die Beratung kann bei Bedarf psychodiagnostische Untersuchungen beinhalten. Eine medizinische bzw. therapeutische Diagnose findet nicht statt. Bei Bedarf werden weiterführende Stellen vorgeschlagen oder einbezogen: Ärzte oder Therapeuten, Beratungseinrichtungen, Jugendhilfe.
Kosten
Die schulpsychologische Beratung ist kostenlos.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 07.10.2019
Stichwörter
Psychologe, Lernschwäche, Konzentration, Probleme, Verhalten, Lernauffälligkeit