Aufnahme an einer Grundschule anmelden
Sie haben ein schulpflichtiges Kind? Dann startet dieses seinen Bildungsweg in einer Grundschule.
Beschreibung
Die Grundschule ist die erste gemeinsame Stufe des Bildungssystems. Sie führt Ihr Kind in das schulische Lernen ein. Die Schülerinnen und Schüler lernen, selbstständig und gemeinsam zu arbeiten und zu handeln. Ihr Kind wird dabei angeleitet, wichtige Werte, Einstellungen und Haltungen zu übernehmen. Die Grundschule unterstützt die Schülerinnen und Schülern in ihrer individuellen Entwicklung und bietet Orientierung.
Die Grundschule orientiert sich in ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit am jeweiligen Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler. Ihr Kind soll dabei lernen, die ihm gestellten Anforderungen zunehmend selbstständig zu erfüllen, sich eigene Aufgaben zu stellen, eigene Leistungen zu erbringen und im Rahmen der eigenen Möglichkeiten Verantwortung zu übernehmen. Es soll dabei unterstützt werden, seine Meinung frei, aber respektvoll zu äußern und zu einem friedlichen Miteinander beizutragen.
Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, dann müssen Sie es an der für Sie zuständigen Grundschule anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Grundschulen haben in Rheinland-Pfalz feste Schulbezirke. Als Eltern müssen Sie ihr Kind immer an der zuständigen Grundschule anmelden. Das ist in der Regel die, die ihrem Wohnort am nächsten liegt. Welche Grundschule für ihr Kind zuständig ist erfahren Sie bei der Kommunalverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Bobenheim-Roxheim - Fachbereich 3 (Bürgerdienste)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr montags zusätzlich: 14.00 - 18.00 Uhr donnerstags zusätzlich: 14.00 - 17.00 Uhr 
Kontakt
Kontaktperson
Herr Lemke
Hausanschrift
E-Mail: mike.lemke@bobenheim-roxheim.de
Fax: 06239 939-258
Telefon Festnetz: 06239 939-1107
Internet
Grundschule Karl-Wendel-Schule Lambsheim
Aktuelles
GS Lambsheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06233 346890
Telefon Festnetz: 06233 3468911
Fax: 06233 3468925
E-Mail: grundschule@karlwendelschule.de
Grundschule Rheinschule Bobenheim-Roxheim
Aktuelles
GS Bobenheim-Roxheim Rhein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Iggelheim Jakob-Heinrich-Lützel-Schule
Aktuelles
GS Iggelheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06324 96991-0
Telefon Festnetz: 06324 96991-11
Fax: 06324 96991-19
E-Mail: gsiggelheim@boehl-iggelheim.de
Grundschule im Mandelgraben Johann-Hoffmann-Schule Mutterstadt
Aktuelles
GS Mutterstadt im Mandelgraben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Mutterstadt Pestalozzi-Schule
Aktuelles
GS Mutterstadt Pestalozzi
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Limburgerhof Carl-Bosch-Schule
Aktuelles
GS Limburgerhof Carl-Bosch
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Clemens-Beck-Grundschule Dudenhofen
Aktuelles
GS Dudenhofen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06232 900545
Telefon Festnetz: 06232 900546
Fax: 06232 900564
E-Mail: info@gs-dudenhofen.de
Grundschule Pestalozzischule Bobenheim-Roxheim
Aktuelles
GS Bobenheim-Roxheim Pestalozzi
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Private Michael-Sattler-Grundschule Heßheim
Aktuelles
GS Heßheim Michael-Sattler
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Bei der Anmeldung erhebt die Grundschule nachfolgende Daten Ihres Kindes:
- Vor- und Zuname
- Geburtsdatum und -ort
- Geschlecht,
- Anschrift,
- Telekommunikationsverbindung
- Religionszugehörigkeit,
- Staatsangehörigkeit,
- Zuzugsdatum der nicht in Deutschland geborenen Kinder,
- vorherrschende Familiensprache,
- Beeinträchtigungen und Krankheiten, soweit sie für die Schule von Bedeutung sind,
- Anzahl der Geschwister,
- Angaben über den Besuch eines Kindergartens.
Darüber hinaus werden Familienname, Vorname, Anschrift und Telekommunikationsverbindungen der Eltern und der Erziehungs- und Pflegebeauftragten erhoben. Ferner die Daten, die zur Herstellung des Kontaktes in Notfällen erforderlich sind, sowie gegebenenfalls Angaben zum elterlichen Sorgerecht.
Formulare
Bei der Anmeldung müssen Sie die folgenden Daten Ihres Kindes angeben:
- Vor- und Zuname
- Geburtsdatum und -ort
- Geschlecht,
- Anschrift,
- Telekommunikationsverbindung
- Religionszugehörigkeit,
- Staatsangehörigkeit,
- Zuzugsdatum der nicht in Deutschland geborenen Kinder,
- vorherrschende Familiensprache,
- Beeinträchtigungen und Krankheiten, soweit sie für die Schule von Bedeutung sind,
- Anzahl der Geschwister,
- Angaben über den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder.
Darüber hinaus werden Familienname, Vorname, Anschrift und Telekommunikationsverbindungen von Ihnen als Eltern oder Erziehungs- und Pflegebeauftragten benötigt. Außerdem müssen Sie die Informationen angeben, die für die Kontaktaufnahme im Notfall notwendig sind sowie gegebenenfalls Angaben zum elterlichen Sorgerecht.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Grundschule sieht verlässliche Unterrichtszeiten mit einer möglichst gleichmäßigen Verteilung des Unterrichts auf die Schulvormittage vor. Die tägliche Schulzeit soll bis einschließlich Klassenstufe 2 vormittags mindestens vier Zeitstunden, dann fünf Zeitstunden betragen. Die tägliche Schulzeit gliedert sich in Unterricht, Entspannungsphasen sowie Spiel- und Bewegungszeiten.
In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 unterrichtet. Sie rücken am Ende der Klassenstufen grundsätzlich ohne Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe vor. In den Klassenstufen 1 und 2 werden keine Ziffernnoten erteilt; die Eltern erhalten Informationen zur Entwicklung ihres Kindes durch Verbalzeugnisse am Ende des Schuljahres und ein protokolliertes Eltern-Lehrer-Kind-Gespräch in der Mitte des zweiten Schuljahres. Zum Ende des Halbjahres der Klassenstufen drei und vier erhalten die Kinder reine Notenzeugnisse, die jeweils durch ein protokolliertes Eltern-Lehrer-Kind-Gespräch erläutert werden. Zum Ende des Schuljahres der Klassenstufen drei und vier erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis, das Ziffernnoten und verbale Erläuterungen kombiniert. Auf Beschluss der Gesamtkonferenz und im Benehmen mit dem Schulelternbeirat kann in der Klassenstufe 3 für das erste Halbjahr oder für das ganze Schuljahr die Beurteilung weiterhin ausschließlich verbal erfolgen.
Unterrichtet werden folgende Lernbereiche und Fächer: Religion/Ethik, Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Musik , Sport, Bildende Kunst/Textiles Gestalten/Werken und Integrierte Fremdsprachenarbeit in Englisch oder Französisch. Für den Fremdsprachenunterricht werden keine Noten erteilt, sondern es wird ein Portfolio geführt.
Fristen
Die Anmeldung für das folgende Schuljahr erfolgt in der Regel in der dritten oder vierten vollständigen Schulwoche nach den Sommerferien des laufenden Schuljahres.
Bearbeitungsdauer
Alle Kinder, die im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig werden, werden von den Eltern im Februar an der für sie zuständigen Grundschule angemeldet. Sie als Eltern erhalten dafür durch den Schulträger eine Aufforderung zur Anmeldung. Die Grundschule, die für den Wohnort zuständig ist, informiert Sie über den genauen Anmeldetermin.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Zusätzlich gibt es an den meisten Grundschulen Betreuungsangebote, die die Kinder vor und nach der Unterrichtszeit besuchen können.
Weitere Informationen
In der Grundschule wird der Unterricht so organisiert, dass er gleichmäßig und verlässlich über die Vormittage verteilt ist. Im ersten Schuljahr haben die Kinder an jedem Vormittag mindestens vier Stunden Unterricht. Ab der zweiten Klasse wird die Lernzeit zwei Tagen pro Woche auf fünf Stunden erhöht und ab der dritten Klasse dauert jeder Schulvormittag fünf Stunden. Neben dem Unterricht gibt es auch ausreichend Zeit zum Entspannen, Spielen und Bewegen.
In der Grundschule werden Ihre Kinder in den Klassen 1 bis 4 unterrichtet. Sie rücken am Ende der Klassenstufen grundsätzlich ohne Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe auf. In den ersten beiden Jahren erhalten sie noch keine Ziffernnoten. Stattdessen bekommen Sie am Ende des Schuljahres ein schriftliches Zeugnis, das Ihnen die Entwicklung Ihres Kindes durch einen zusammenhängenden Text oder durch standardisierte, klassenstufeneinheitliche Könnensprofile beschreibt. Zum Halbjahr der zweiten Klasse findet zudem ein verbindliches Gespräch zwischen Ihnen, den Lehrkräften und Ihrem Kind statt, in dem der Lernfortschritt Ihres Kindes besprochen wird. Darüber hinaus können Sie selbstverständlich jederzeit mit der Lehrkraft Ihres Kindes ein Gespräch vereinbaren.
Am Ende des Halbjahres in den Klassen drei und vier erhält Ihr Kind ein reines Notenzeugnis, das Ihnen in einem Gespräch erläutert wird. Zum Ende des Schuljahres der Klassenstufen drei und vier gibt es ein Zeugnis, das Ziffernnoten und Könnensprofile zum Ankreuzen kombiniert. Auf Beschluss der Gesamtkonferenz und in Abstimmung mit dem Schulelternbeirat kann das Zeugnis in der dritten Klasse für das erste Halbjahr oder für das ganze Schuljahr weiterhin ausschließlich in Textform erstellt werden.
Unterrichtet werden folgende Lernbereiche und Fächer: Religion/Ethik, Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Musik, Sport, Kunst und Fremdsprachenarbeit in Englisch oder Französisch. Für den Fremdsprachenunterricht werden keine Noten erteilt, stattdessen gibt es im Zeugnis eine verbale Erläuterung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 22.01.2025
Stichwörter
Betreuung, Kinderbetreuung, Beaufsichtigung, Unterricht, Kinder, Kindertagesbetreuung, betreuende Grundschule, Tagespflege, Schulkinder, Nachmittagsbetreuung, Schulbetreuung, Schule, Kosten