Aufnahme an einer Grundschule anmelden
Sie haben ein schulpflichtiges Kind? Dann startet dieses seinen Bildungsweg in einer Grundschule.
Beschreibung
Die Grundschule ist die für alle Kinder gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens. Sie führt die Schülerinnen und Schüler in das schulische Lernen ein. Sie befähigt sie zum selbstständigen und gemeinsamen Lernen und Handeln. Sie leitet zur Übernahme von Werten, Einstellungen und Haltungen an. Sie bietet den Schülerinnen und Schülern Hilfen und Orientierung und fördert ihre individuelle Entwicklung.
Die Grundschule geht in ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit vom jeweiligen Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler aus. Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, gestellte Anforderungen zunehmend selbstständig zu erfüllen, sich eigene Aufgaben zu stellen, eigene Leistungen zu erbringen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten Pflichten zu übernehmen. Sie sollen fähig werden, ihre Meinung frei, aber in Achtung vor der Überzeugung und den Rechten anderer zu vertreten und zu einem friedlichen Miteinander beizutragen.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Übersicht Grundschulen
Was ist eine Betreuende Grundschule?
Es handelt sich hierbei um ein unterrichtsergänzendes Betreuungsangebot an den Koblenzer Grundschulen. Die Kinder werden nach oder vor Unterrichtsbeginn hinaus betreut (die genauen Betreuungszeiten erfahren Sie von der jeweiligen Schule).
Ziel der Betreuenden Grundschule ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf!
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, in die Ihr Kind eingeschult wird.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Buchstaben
Telefon
Abteilungsleitung
129-1906
A, B, C
129-1917
E, I, J, K, L, M, N O, P, Z
129-1923
D, F, G, H, Q
129-1914
R,S, T, U, V, W, X, Y,
129-1928
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Schulbetrieb / Schulentwicklung (Kultur- und Schulverwaltungsamt)
Beschreibung
Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen
Adresse
Postanschrift
Willi-Hörter-Platz 1
56068 Koblenz
Kultur und Schulverwaltungamt
Postfachadresse
Postfach 201551
56015 Koblenz
Öffnungszeiten
Terminreservierungen online
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 261 129-1904
E-Mail: schule.leihgeraete@stadt.koblenz.de
E-Mail: schuleundkultur@stadt.koblenz.de
Stadt Koblenz - Schülerbezogene Leistungen (Kultur- und Schulverwaltungsamt)
Adresse
Postanschrift
Willi-Hörter-Platz 1
56068 Koblenz
Postfachadresse
Postfach 201551
56015 Koblenz
Öffnungszeiten
Mo, Di, Fr 8:30 -12:00 Uhr Do 8:30 -12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Terminreservierungen online
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 261 129-1928
Telefon Festnetz: +49 261 129-1917
Fax: +49 261 129-1900
Telefon Festnetz: +49 261 129-1914
Telefon Festnetz: +49 261 129-1923
Internet
Grundschule Asterstein Koblenz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Grundschule Freiherr-vom-Stein Koblenz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0261 4010165
Telefon Festnetz: 0261 42168
Internet
Grundschule Neukarthause Koblenz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Bei der Anmeldung erhebt die Grundschule nachfolgende Daten Ihres Kindes:
- Vor- und Zuname
- Geburtsdatum und -ort
- Geschlecht,
- Anschrift,
- Telekommunikationsverbindung
- Religionszugehörigkeit,
- Staatsangehörigkeit,
- Zuzugsdatum der nicht in Deutschland geborenen Kinder,
- vorherrschende Familiensprache,
- Beeinträchtigungen und Krankheiten, soweit sie für die Schule von Bedeutung sind,
- Anzahl der Geschwister,
- Angaben über den Besuch eines Kindergartens.
Darüber hinaus werden Familienname, Vorname, Anschrift und Telekommunikationsverbindungen der Eltern und der Erziehungs- und Pflegebeauftragten erhoben. Ferner die Daten, die zur Herstellung des Kontaktes in Notfällen erforderlich sind, sowie gegebenenfalls Angaben zum elterlichen Sorgerecht.
Formulare
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Wichtiger Hinweis:
Die Anmeldung und das SEPA-Lastschriftmandat müssen gemeinsam bei der Schule abgegeben werden.
Voraussetzungen
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Wie kann mein Kind an der Betreuenden Grundschule teilnehmen?
Ihr Kind kann an der Betreuenden Grundschule teilnehmen, wenn es verbindlich und fristgerecht angemeldet wird.
Für das kommende Schuljahr muss die Anmeldung und das SEPA-Lastschriftmandat (Anhang finden Sie auf dieser Seite unten) vollständig ausgefüllt und unterschrieben in der jeweiligen Schule bis spätestens 15. März abgegeben werden.
Später eingehende Anmeldungen werden voraussichtlich nicht mehr berücksichtigt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Grundschule sieht verlässliche Unterrichtszeiten mit einer möglichst gleichmäßigen Verteilung des Unterrichts auf die Schulvormittage vor. Die tägliche Schulzeit soll bis einschließlich Klassenstufe 2 vormittags mindestens vier Zeitstunden, dann fünf Zeitstunden betragen. Die tägliche Schulzeit gliedert sich in Unterricht, Entspannungsphasen sowie Spiel- und Bewegungszeiten.
In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 unterrichtet. Sie rücken am Ende der Klassenstufen grundsätzlich ohne Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe vor. In den Klassenstufen 1 und 2 werden keine Ziffernnoten erteilt; die Eltern erhalten Informationen zur Entwicklung ihres Kindes durch Verbalzeugnisse am Ende des Schuljahres und ein protokolliertes Eltern-Lehrer-Kind-Gespräch in der Mitte des zweiten Schuljahres. Zum Ende des Halbjahres der Klassenstufen drei und vier erhalten die Kinder reine Notenzeugnisse, die jeweils durch ein protokolliertes Eltern-Lehrer-Kind-Gespräch erläutert werden. Zum Ende des Schuljahres der Klassenstufen drei und vier erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis, das Ziffernnoten und verbale Erläuterungen kombiniert. Auf Beschluss der Gesamtkonferenz und im Benehmen mit dem Schulelternbeirat kann in der Klassenstufe 3 für das erste Halbjahr oder für das ganze Schuljahr die Beurteilung weiterhin ausschließlich verbal erfolgen.
Unterrichtet werden folgende Lernbereiche und Fächer: Religion/Ethik, Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Musik , Sport, Bildende Kunst/Textiles Gestalten/Werken und Integrierte Fremdsprachenarbeit in Englisch oder Französisch. Für den Fremdsprachenunterricht werden keine Noten erteilt, sondern es wird ein Portfolio geführt.
Fristen
Die Anmeldung für das folgende Schuljahr erfolgt in der Regel in der dritten oder vierten vollständigen Schulwoche nach den Sommerferien des laufenden Schuljahres.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
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Der Elternbeitrag für die Betreuende Grundschule beträgt monatlich:
- 20,00 € für 1 Kind
- 33,00 € für 2 Kinder
- 43,00 € für 3 Kinder
- 10,00 € für jedes weitere Kind
Die Zahlung der Elternbeiträge erfolgt per Bankeinzug.
Hinweise (Besonderheiten)
Zusätzlich gibt es an den meisten Grundschulen Betreuungsangebote, die die Kinder vor und nach der Unterrichtszeit besuchen können.
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Vertragslaufzeit:
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er endet automatisch, wenn das angemeldete Kind nicht mehr als Schüler/in an der Schule ist.
Kündigung:
Der Vertrag kann vom Antragsteller jederzeit zum Ende eines Monats für das Ende der folgenden Monats gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich
(auch gerne per Mail) gegenüber dem Schulverwaltungsamt zu erfolgen. Die Kündigung kann bei der Schule abgegeben werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.05.2021
Stichwörter
Kinder, Kinderbetreuung, Nachmittagsbetreuung, Schule, Tagespflege, Betreuung, Kosten, Schulkinder, betreuende Grundschule, Kindertagesbetreuung, Unterricht, Beaufsichtigung, Schulbetreuung