Grundschule Aufnahme

    Aufnahme an einer Grundschule anmelden

    Sie haben ein schulpflichtiges Kind? Dann startet dieses seinen Bildungsweg in einer Grundschule.

    Beschreibung

    Die Grundschule ist die für alle Kinder gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens. Sie führt die Schülerinnen und Schüler in das schulische Lernen ein. Sie befähigt sie zum selbstständigen und gemeinsamen Lernen und Handeln. Sie leitet zur Übernahme von Werten, Einstellungen und Haltungen an. Sie bietet den Schülerinnen und Schülern Hilfen und Orientierung und fördert ihre individuelle Entwicklung. 

    Die Grundschule geht in ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit vom jeweiligen Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler aus. Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, gestellte Anforderungen zunehmend selbstständig zu erfüllen, sich eigene Aufgaben zu stellen, eigene Leistungen zu erbringen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten Pflichten zu übernehmen. Sie sollen fähig werden, ihre Meinung frei, aber in Achtung vor der Überzeugung und den Rechten anderer zu vertreten und zu einem friedlichen Miteinander beizutragen.

    Online-Dienste

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, in die Ihr Kind eingeschult wird.

    Ansprechpartner

    Für früher: Reg.-Bez. Koblenz (Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Anmeldung erhebt die Grundschule nachfolgende Daten Ihres Kindes:

    • Vor- und Zuname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Geschlecht,
    • Anschrift,
    • Telekommunikationsverbindung
    • Religionszugehörigkeit,
    • Staatsangehörigkeit,
    • Zuzugsdatum der nicht in Deutschland geborenen Kinder,
    • vorherrschende Familiensprache,
    • Beeinträchtigungen und Krankheiten, soweit sie für die Schule von Bedeutung sind,
    • Anzahl der Geschwister,
    • Angaben über den Besuch eines Kindergartens.

    Darüber hinaus werden Familienname, Vorname, Anschrift und Telekommunikationsverbindungen der Eltern und der Erziehungs- und Pflegebeauftragten erhoben. Ferner die Daten, die zur Herstellung des Kontaktes in Notfällen erforderlich sind, sowie gegebenenfalls Angaben zum elterlichen Sorgerecht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Grundschule sieht verlässliche Unterrichtszeiten mit einer möglichst gleichmäßigen Verteilung des Unterrichts auf die Schulvormittage vor. Die tägliche Schulzeit soll bis einschließlich Klassenstufe 2 vormittags mindestens vier Zeitstunden, dann fünf Zeitstunden betragen. Die tägliche Schulzeit gliedert sich in Unterricht, Entspannungsphasen sowie Spiel- und Bewegungszeiten.

    In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 unterrichtet. Sie rücken am Ende der Klassenstufen grundsätzlich ohne Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe vor. In den Klassenstufen 1 und 2 werden keine Ziffernnoten erteilt; die Eltern erhalten Informationen zur Entwicklung ihres Kindes durch Verbalzeugnisse am Ende des Schuljahres und ein protokolliertes Eltern-Lehrer-Kind-Gespräch in der Mitte des zweiten Schuljahres. Zum Ende des Halbjahres der Klassenstufen drei und vier erhalten die Kinder reine Notenzeugnisse, die jeweils durch ein protokolliertes Eltern-Lehrer-Kind-Gespräch erläutert werden. Zum Ende des Schuljahres der Klassenstufen drei und vier erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis, das Ziffernnoten und verbale Erläuterungen kombiniert. Auf Beschluss der Gesamtkonferenz und im Benehmen mit dem Schulelternbeirat kann in der Klassenstufe 3 für das erste Halbjahr oder für das ganze Schuljahr die Beurteilung weiterhin ausschließlich verbal erfolgen.

    Unterrichtet werden folgende Lernbereiche und Fächer: Religion/Ethik, Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Musik , Sport, Bildende Kunst/Textiles Gestalten/Werken und Integrierte Fremdsprachenarbeit in Englisch oder Französisch. Für den Fremdsprachenunterricht werden keine Noten erteilt, sondern es wird ein Portfolio geführt.

    Fristen

    Die Anmeldung für das folgende Schuljahr erfolgt in der Regel in der dritten oder vierten vollständigen Schulwoche nach den Sommerferien des laufenden Schuljahres.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zusätzlich gibt es an den meisten Grundschulen Betreuungsangebote, die die Kinder vor und nach der Unterrichtszeit besuchen können.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Kindertagesbetreuung, Kosten, Schulkinder, Kinder, Tagespflege, Schulbetreuung, Nachmittagsbetreuung, Betreuung, Kinderbetreuung, Unterricht, betreuende Grundschule, Schule, Beaufsichtigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English