Sonderpädagogischer Förderbedarf Feststellung

    Sonderpädagogische Förderung feststellen

    Ihr Kind hat eine Behinderung? Sie möchten, dass Ihr schulpflichtiges Kind sonderpädagogische Förderung erhält? Wenn sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, kommt der Besuch einer Förderschule oder die Teilnahme am inklusiven Unterricht in Frage.

    Beschreibung

    Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen in Rheinland-Pfalz Förderschulen oder nehmen am inklusiven Unterricht teil. Die Entscheidung treffen die Eltern nach Beratung durch die Schulen. Es gibt ein landesweites Netz von Schwerpunktschulen und Fördererschulen.

    Schwerpunktschulen sind Grundschulen und weiterführende Schulen, die wohnortnah inklusiven Unterricht anbieten. Sie

    • bieten sowohl den Schulabschlusses der jeweiligen Schulart als auch die besonderen Schulabschlüsse der Förderschulen;
    • können von Schülerinnen und Schülern mit allen Förderschwerpunkten besucht werden.

    Förderschulen

    • bieten die Förderschwerpunkte
      -- Lernen, ganzheitliche Entwicklung, Sprache, sozial-emotionale Entwicklung, motorische Entwicklung, 
      -- Sehen (Schule für Blinde und Sehbehinderte) 
      -- Hören (Schule für Gehörlose und Schwerhörige)

     umfassen je nach Förderschwerpunkt 

     -- die Eingangsstufe der Primarstufe,

     -- die Primarstufe und die Sekundarstufe I,

     -- die Primarstufe, die Sekundarstufe und die Berufsschulstufe (Werkstufe).

    Zuständigkeit

    Schwerpunktschulen und Förderschulen beraten Eltern bei der Entscheidung über den Lernort für ihr Kind. Auch die Schulbehörde bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion steht Eltern als Ansprechpartner zur Verfügung.
     

    Ansprechpartner

    Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

    Aktuelles

    Als Mittelbehörde mit landesweiten Zuständigkeiten in den Bereichen Kommunales, Schulen, Landwirtschaft und Weinbau wirkt die ADD als Mittler zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung in den Kreisen, Städten und Gemeinden.

    Beschreibung

    Aufgaben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier:

    Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist eine rheinland-pfälzische Mittelbehörde (obere Landesbehörde) mit Zuständigkeiten in den Verwaltungsbereichen Kommunales, Soziales, Schulen und Wirtschaft sowie Landwirtschaft und Weinbau. Mit über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die ADD für die Dienst- und Fachaufsicht über ca. 47.000 Personen zuständig. Die ADD hat ihren Hauptsitz in Trier, ist in ihren Aufgaben aber landesweit zuständig. Um in bestimmten Aufgabengebieten schnell und flexibel handeln zu können, gibt es mehrere Außenstellen und Dienstsitze an 5 Standorten, unter anderem in Koblenz, Neustadt an der Weinstraße, Kaiserslautern und Ingelheim.

    Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger

    Als Beratungsstelle für die Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes und der Hauswirtschaft übernimmt die ADD die Aufgaben als "zuständige Stelle" nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Vormerkstelle nach den Bestimmungen des Soldatenversorgungsgesetzes sowie die Beurkundung ausländischer Urkunden und die Förderung der Kultur- und Musikpflege sind weitere Dienstleistungen der ADD. Bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist die Schadensregulierungsstelle in Koblenz angesiedelt.

    Kommunale und hoheitliche Aufgaben

    Die ADD nimmt die Kommunalaufsicht über 24 Kreisverwaltungen, 12 kreisfreie Städte und 8 große kreisangehörige Städte des Landes Rheinland-Pfalz wahr, fördert die kommunale Entwicklung durch verschiedene Förderprogramme, ist für den Denkmalschutz, den Brand- und Katastrophenschutz, und für Aufgaben im Bereich des Ordnungswesens, hier z.B. auch als Beratungsstelle für Kommunen zu Fragen des Melde-, Waffen- und Ausländerrechts, zuständig. Anerkennungen von Stiftungserrichtungen, der Kampfmittelräumdienst und Einbürgerungen sind weitere Aufgaben. In den Bereichen Soziales und Jugend, Familie und Sport fungiert die ADD als Aufsichtsbehörde, ist zuständig für Fragen des Flüchtlingswesen und unterhält Einrichtungen in Trier, Hermeskeil, Speyer, Kusel und Ingelheim, fördert aber auch bspw. Jugendbegegnungen und Investitionen bei Ambulanten Hilfezentren, Sport- und Freizeitanlagen. Die ADD ist Widerspruchsbehörde für den Bereich der rheinland-pfälzischen Hochschulen beim BAFöG. Im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit steht die ADD als regionaler Ansprechpartner für Fragen der Kooperation in der Großregion Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz-Wallonien zur Verfügung.

    Landwirtschaft, Weinbau und Wirtschaft

    Neben der Dienst- und Fachaufsicht über die landwirtschaftlichen Dienststellen des Landes ist die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe und Weinbaubetriebe aus Landes- und EU-Mitteln Aufgabe der ADD, aber auch die Weinkontrolle, Futtermittelüberwachungen und weinrechtliche Fragestellungen, bspw. Versuchs- und Ausnahmegenehmigungen. Der Prüfdienst für die Agrarverwaltung in Rheinland-Pfalz hat die Aufgabe, die rechtmäßige Verwendung der EU-Fördermittel zu überwachen. Die ländliche Entwicklung und Fragen des Wirtschaftsrechts werden von der ADD ebenfalls bearbeitet. Auch die VOB-Stelle ist ein Bestandteil der ADD. Zu den europäischen Förderprogrammen ELER/PAUL , LEADER und INTERREG IVA berät die ADD kommunale und private Antragsteller. Als Obere Flurbereinigungsbehörde ist die ADD Ansprechpartner in Bodenordnungsverfahren. 

    Schulen

    Die ADD ist zuständig für die Schulaufsicht, die Schulberatung und Schulentwicklung von ca. 1.600 rheinland-pfälzischen Schulen, einschließlich der Bearbeitung von Schulbaumaßnahmen und auch für die Personalverwaltung von ca. 41.000 Lehrkräften in Rheinland-Pfalz.

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    54290 Trier

    Postanschrift

    Postfach 13 20

    54203 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 9494-0

    Fax: +49 651 9494-170

    E-Mail: poststelle@add.rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.12.2009 (von: Christian Prochaska)

    Technisch geändert am 12.06.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    St. Martin-Schule SFG Förderschule

    Aktuelles

    SFGM Bitburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Kölner Str. 14

    54634 Bitburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06561 96140

    Telefon Festnetz: 06561 961416

    Fax: 06561 961420

    E-Mail: info@martin-schule.de

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2022 (von: system)

    Technisch geändert am 18.11.2022 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Maximin-Schule SFLS Förderschule

    Aktuelles

    SFLS Bitburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Nansenstr. 25

    54634 Bitburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06561 944780

    Fax: 06561 9447818

    E-Mail: schule@maximin-schule.de

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2022 (von: system)

    Technisch geändert am 18.11.2022 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Astrid-Lindgren-Schule SFL/G/S Förderschule

    Aktuelles

    SFLGS Prüm

    Adresse

    Hausanschrift

    Kolpingstraße 30

    54595 Prüm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06551 9516-0

    Fax: 06551 9516-40

    E-Mail: info@astrid-lindgren-schule-pruem.de

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2022 (von: system)

    Technisch geändert am 18.11.2022 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Schulbehörde

    • entscheidet, ob sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt.
    • legt die zu besuchende Schwerpunktschule oder Förderschule entsprechend der Entscheidung der Eltern fest.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die besuchte Schule bzw. bei Schulanfängerinnen und Schulanfängern die zu besuchende Grundschule leitet das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarf ein.

    Weitere Informationen finden Sie:

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BM am 24.11.2020

    Version

    Technisch erstellt am 09.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Schulbesuch behinderter Kinder und Jugendlicher, Behinderung, Sonderschule, sonderpädagogischer Förderbedarf, Förderschulen, inklusiver Unterricht, Einschulung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)