Einschulungsuntersuchung teilnehmen
Sie schulen dieses Jahr Ihr Kind ein? Dann muss Ihr Kind vorab ein einer Einschulungsuntersuchung teilnehmen.
Beschreibung
Die Einschulungsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.
Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen. Vorrangiges Ziel dieser Untersuchung ist es demnach, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Eine Zurückstellung erfolgt in der Regel nur, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.
Hinweise für Südwestpfalz: Schuleingangsuntersuchung
Hier finden Sie nähere Informationen zur Schuleingangsuntersuchung beim Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Südwestpfalz: Schuleingangsuntersuchung | Landkreis Südwestpfalz (lksuedwestpfalz.de)
Kontakt:
Telefon: +49 6331 809-710, -409
Telefax: +49 6331 809-303
E-Mail-Adresse: Jaed@lksuedwestpfalz.de
Hier finden Sie nähere Informationen zur Schuleingangsuntersuchung beim Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Südwestpfalz: Schuleingangsuntersuchung | Landkreis Südwestpfalz (lksuedwestpfalz.de)
Kontakt:
Telefon: +49 6331 809-710, -409
Telefax: +49 6331 809-303
E-Mail-Adresse: Jaed@lksuedwestpfalz.de
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Gesundheitsamt der Stadt oder des Kreises.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich für Fragen zur Einschulungsuntersuchung an die entsprechende Grundschule.
Die Einladung zur Einschulungsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Südwestpfalz - Gesundheitswesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 22 65
66930 Pirmasens
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Kontakt
Fax: +49 6331 809-303
Grundschule Clausen/Donsieders
Aktuelles
GS Clausen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06333 5615
Telefon Festnetz: 06333 955547
Fax: 06333 955548
E-Mail: grundschule@clausen.de
Grundschule Felsland-Schule Bruchweiler
Aktuelles
GS Bruchweiler-Bärenbach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06394 9209 560
Fax: 06394 9209 56 20
Grundschule Heidelsburg Waldfischbach-Burgalben
Aktuelles
GS Waldfischbach-Burgalben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grund- und Realschule plus Vinningen Konrad-Adenauer-Schule
Aktuelles
GRS+ Vinningen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06335 7612
Telefon Festnetz: 06335 983023
Fax: 06335 983024
E-Mail: info@schule-vinningen.de
Grundschule Hinterweidenthal
Aktuelles
GS Hinterweidenthal
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06396 271
E-Mail: gshinterweidenthal@gmx.de
Grundschule Leimen/Merzalben
Aktuelles
GS Merzalben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06395 993469
E-Mail: grundschule@merzalben.de
Grundschule Heinrich-Weber-Schule Lemberg
Aktuelles
GS Lemberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06331 209100
Telefon Festnetz: 06331 209101
Fax: 06331 209102
E-Mail: info@schule-lemberg.de
Grundschule Hermersberg-Höheinöd
Aktuelles
GS Hermersberg-Höheinöd
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06333 63444
Telefon Festnetz: 06333 2861
Fax: 06333 62424
E-Mail: gs-sickingen@gmx.de
erforderliche Unterlagen
Im Einladungsschreiben finden Sie Hinweise zu den zur Untersuchung mitzubringenden Unterlagen. In der Regel sind dies:
- gelbes Vorsorgeheft,
- Impfausweis,
- Anamnesebogen,
- sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.
Voraussetzungen
- Ihr Kind hat das sechste Lebensjahr bis zum 31. August eines Jahres vollendet.
- Die Kinder müssen zum Schulbesuch angemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Rechtsbehelfe sind nicht gegen die Schuleingangsuntersuchung selbst, aber ggf. gegen daraus resultierenden Maßnahmen wie einer Zurückstellung vom Schulbesuch möglich.
Verfahrensablauf
Die zuständige Grundschule benennt dem Gesundheitsamt bis zum 15. Oktober des Vorjahres der Einschulung (bzw. bei noch nicht schulpflichtigen, aber zum vorzeitigen Schulbesuch angemeldeten Kindern bis zum 15. März) alle zum Schulbesuch angemeldeten Kinder. Das Gesundheitsamt benachrichtigt die Eltern rechtzeitig über die Untersuchungstermine. Die Grundschulen werden bis zum 31. Januar bzw. 31. Mai über die Kinder informiert, deren körperliche Entwicklung eine erfolgreiche Mitarbeit nicht erwarten lässt. Auf dieser Grundlage berät die Schule mit den Eltern über weitere Maßnahmen.
Fristen
Die Untersuchungstermine werden von den jeweiligen Gesundheitsämtern festgelegt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Grundsätzlich ist der vorgegebene Untersuchungstermin einzuhalten. Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle und die Schule umgehend zu benachrichtigen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 11.12.2020
Stichwörter
Gesundheitsamt, Einschulung, Schulrückstellung, Schulbezirke, Schuleingangsuntersuchung, Schulbeginn, Schuluntersuchung