Einschulungsuntersuchung teilnehmen
Sie schulen dieses Jahr Ihr Kind ein? Dann muss Ihr Kind vorab ein einer Einschulungsuntersuchung teilnehmen.
Beschreibung
Die Einschulungsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.
Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen. Vorrangiges Ziel dieser Untersuchung ist es demnach, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Eine Zurückstellung erfolgt in der Regel nur, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Gesundheitsamt der Stadt oder des Kreises.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich für Fragen zur Einschulungsuntersuchung an die entsprechende Grundschule.
Die Einladung zur Einschulungsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter.
Ansprechpartner
Grundschule Offenbach a. d. Queich
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Grundschule Gossersweiler-Stein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06346 5401
E-Mail: gs-gossersweiler@web.de
Grundschule Ramberg mit Außenstelle Eußerthal
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06345 959765
Telefon Festnetz: 06345-1432
Telefon Festnetz: 06345 8325
E-Mail: gsramberg@t-online.de
Gäuschule - Grundschule Böbingen-Gommersheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06327 969416
Telefon Festnetz: 06327 2237
Telefon Festnetz: 06327 5402
E-Mail: sekretariat@gaeuschule.eu
Internet
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Ärztlicher Dienst (Ref. 82)
Adresse
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ute Clemens
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06341 940-608
Frau Daniela Held
Hausanschrift
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon Festnetz: 06341 940-616
Frau Jennifer Kempf
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06341 940-602
Frau Katharina Röther
Hausanschrift
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon Festnetz: 06341 940-633
Frau Barbara Schorstädt
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06341 940-609
Frau Dr. Daniela Weber
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06341 940-631
Frau Dr. Monika Witte
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06341 940-648
Formulare
Fragebogen zur Schuleingangsuntersuchung - bulgarisch
Fragebogen zur Schuleingangsuntersuchung - russisch
Fragebogen zur Schuleingangsuntersuchung - arabisch
Fragebogen zur Schuleingangsuntersuchung - farsi
Fragebogen zur Schuleingangsuntersuchung - türkisch
Fragebogen zur Schuleingangsuntersuchung - italienisch
Fragebogen zur Schuleingangsuntersuchung - deutsch
Fragebogen zur Schuleingangsuntersuchung - französisch
Fragebogen zur Schuleingangsuntersuchung - ukrainisch
Fragebogen zur Schuleingangsuntersuchung - rumänisch
Fragebogen zur Schuleingangsuntersuchung - englisch
Fragebogen zur Schuleingangsuntersuchung - polnisch
erforderliche Unterlagen
Im Einladungsschreiben finden Sie Hinweise zu den zur Untersuchung mitzubringenden Unterlagen. In der Regel sind dies:
- gelbes Vorsorgeheft,
- Impfausweis,
- Anamnesebogen,
- sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.
Voraussetzungen
- Ihr Kind hat das sechste Lebensjahr bis zum 31. August eines Jahres vollendet.
- Die Kinder müssen zum Schulbesuch angemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Rechtsbehelfe sind nicht gegen die Schuleingangsuntersuchung selbst, aber ggf. gegen daraus resultierenden Maßnahmen wie einer Zurückstellung vom Schulbesuch möglich.
Verfahrensablauf
Die zuständige Grundschule benennt dem Gesundheitsamt bis zum 15. Oktober des Vorjahres der Einschulung (bzw. bei noch nicht schulpflichtigen, aber zum vorzeitigen Schulbesuch angemeldeten Kindern bis zum 15. März) alle zum Schulbesuch angemeldeten Kinder. Das Gesundheitsamt benachrichtigt die Eltern rechtzeitig über die Untersuchungstermine. Die Grundschulen werden bis zum 31. Januar bzw. 31. Mai über die Kinder informiert, deren körperliche Entwicklung eine erfolgreiche Mitarbeit nicht erwarten lässt. Auf dieser Grundlage berät die Schule mit den Eltern über weitere Maßnahmen.
Fristen
Die Untersuchungstermine werden von den jeweiligen Gesundheitsämtern festgelegt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Grundsätzlich ist der vorgegebene Untersuchungstermin einzuhalten. Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle und die Schule umgehend zu benachrichtigen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.12.2020
Stichwörter
Einschulung, Schulbezirke, Schuleingangsuntersuchung, Schulbeginn, Schulrückstellung, Schuluntersuchung, Gesundheitsamt