Einschulungsuntersuchung teilnehmen
Sie schulen dieses Jahr Ihr Kind ein? Dann muss Ihr Kind vorab ein einer Einschulungsuntersuchung teilnehmen.
Beschreibung
Die Einschulungsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.
Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen. Vorrangiges Ziel dieser Untersuchung ist es demnach, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Eine Zurückstellung erfolgt in der Regel nur, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Gesundheitsamt der Stadt oder des Kreises.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich für Fragen zur Einschulungsuntersuchung an die entsprechende Grundschule.
Die Einladung zur Einschulungsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 43 - Gesundheit, Verbraucherschutz
Adresse
Postanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Hausanschrift
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau R. Bartle
Postanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 07272 9598-235
E-Mail: r.bartle@kreis-germersheim.de
Frau S. Huch
Postanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 07272 9598-234
E-Mail: s.huch@kreis-germersheim.de
Frau I. Ruppert
Postanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 07272 9598-208
E-Mail: i.ruppert@kreis-germersheim.de
Grundschule Hainbuchenschule Hagenbach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07273 2520
Telefon Festnetz: 07273 4799
Internet
Grundschule Büchelberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07271 131-260
E-Mail: gs-buechelberg@woerth.de
Internet
Grundschule Germersheim Dr. Eduard-Orth-Schule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Grundschule Gottfried-Tullaschule Germersheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07274 70250
Fax: 07274 702520
Telefon Festnetz: 07274 702511
E-Mail: tullaschule@gmx.de
Internet
Ludwig Riedinger Grundschule Kandel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 07275 61267
Telefon Festnetz: 07275 918250
Telefon Festnetz: 07275 918249
E-Mail: info@grundschule-kandel.de
Internet
Fuchsbach Grundschule Zeiskam
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06347 2839
Fax: 06347 608359
Telefon Festnetz: 0170 4704358
E-Mail: gs.zeiskam@gmail.com
Internet
Grundschule Rheinzabern An der Römerstraße
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Grundschule Wörth Dorschbergschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07271 131521
Fax: 07271 131524
Telefon Festnetz: 07271 131520
E-Mail: gs-dorschberg@woerth.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Im Einladungsschreiben finden Sie Hinweise zu den zur Untersuchung mitzubringenden Unterlagen. In der Regel sind dies:
- gelbes Vorsorgeheft,
- Impfausweis,
- Anamnesebogen,
- sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.
Voraussetzungen
- Ihr Kind hat das sechste Lebensjahr bis zum 31. August eines Jahres vollendet.
- Die Kinder müssen zum Schulbesuch angemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Rechtsbehelfe sind nicht gegen die Schuleingangsuntersuchung selbst, aber ggf. gegen daraus resultierenden Maßnahmen wie einer Zurückstellung vom Schulbesuch möglich.
Verfahrensablauf
Die zuständige Grundschule benennt dem Gesundheitsamt bis zum 15. Oktober des Vorjahres der Einschulung (bzw. bei noch nicht schulpflichtigen, aber zum vorzeitigen Schulbesuch angemeldeten Kindern bis zum 15. März) alle zum Schulbesuch angemeldeten Kinder. Das Gesundheitsamt benachrichtigt die Eltern rechtzeitig über die Untersuchungstermine. Die Grundschulen werden bis zum 31. Januar bzw. 31. Mai über die Kinder informiert, deren körperliche Entwicklung eine erfolgreiche Mitarbeit nicht erwarten lässt. Auf dieser Grundlage berät die Schule mit den Eltern über weitere Maßnahmen.
Fristen
Die Untersuchungstermine werden von den jeweiligen Gesundheitsämtern festgelegt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Grundsätzlich ist der vorgegebene Untersuchungstermin einzuhalten. Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle und die Schule umgehend zu benachrichtigen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.12.2020
Stichwörter
Schulbezirke, Schuluntersuchung, Schuleingangsuntersuchung, Einschulung, Gesundheitsamt, Schulrückstellung, Schulbeginn