Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung teilnehmen

    Sie schulen dieses Jahr Ihr Kind ein? Dann muss Ihr Kind vorab ein einer Einschulungsuntersuchung teilnehmen.

    Beschreibung

    Die Einschulungsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.

    Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen. Vorrangiges Ziel dieser Untersuchung ist es demnach, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.

    Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Eine Zurückstellung erfolgt in der Regel nur, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem Gesundheitsamt der Stadt oder des Kreises.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich für Fragen zur Einschulungsuntersuchung an die entsprechende Grundschule.

    Die Einladung zur Einschulungsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter.

    Ansprechpartner

    Grundschule Zweibrücken Albert-Schweitzer

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernstweilertalstr. 11

    66482 Zweibrücken

    Kontakt

    Fax: 6332905283

    Telefon Festnetz: 06332 903169

    E-Mail: gs-albert-schweitzer-schule@schule-zw.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Breitwiesenschule Zweibrücken

    Adresse

    Hausanschrift

    Allensteinstr. 25

    66482 Zweibrücken

    Kontakt

    Fax: 06332 905280

    Telefon Festnetz: 06332 903167

    E-Mail: gs-breitwiesenschule@schule-zw.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Zweibrücken Hilgard

    Adresse

    Hausanschrift

    Ackerweg 9

    66482 Zweibrücken

    Kontakt

    Fax: 06332 450507

    Telefon Festnetz: 06332 450501

    E-Mail: gs-hilgardschule@schule-zw.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Zweibrücken-Ixheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomas-Mann-Str. 60

    66482 Zweibrücken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06332 903232

    Fax: 06332 903233

    E-Mail: gs-thomas-mann-schule@schule-zw.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Zweibrücken Mittelbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitensteinstr. 32

    66482 Zweibrücken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06332 905641

    Fax: 06332 905642

    E-Mail: gs-mittelbach@schule-zw.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Zweibrücken Pestalozzi

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelsbergstr. 27

    66482 Zweibrücken

    Kontakt

    Fax: 06332 2097511

    Telefon Festnetz: 06332 209750

    E-Mail: gs-pestalozzischule@schule-zw.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Zweibrücken - Rimschweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Alleeweg 9

    66482 Zweibrücken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06332 75277

    Fax: 06332-209536

    E-Mail: gs-rimschweiler@schule-zw.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Zweibrücken Sechsmorgen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Otterstein 14

    66482 Zweibrücken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06332 450500

    Fax: 06332-487988

    E-Mail: gs-sechsmorgen@schule-zw.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Im Einladungsschreiben finden Sie Hinweise zu den zur Untersuchung mitzubringenden Unterlagen. In der Regel sind dies:

    • gelbes Vorsorgeheft,
    • Impfausweis,
    • Anamnesebogen,
    • sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind hat das sechste Lebensjahr bis zum 31. August eines Jahres vollendet.
    • Die Kinder müssen zum Schulbesuch angemeldet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Rechtsbehelfe sind nicht gegen die Schuleingangsuntersuchung selbst, aber ggf. gegen daraus resultierenden Maßnahmen wie einer Zurückstellung vom Schulbesuch möglich. 

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Grundschule benennt dem Gesundheitsamt bis zum 15. Oktober des Vorjahres der Einschulung (bzw. bei noch nicht schulpflichtigen, aber zum vorzeitigen Schulbesuch angemeldeten Kindern bis zum 15. März) alle zum Schulbesuch angemeldeten Kinder. Das Gesundheitsamt benachrichtigt die Eltern rechtzeitig über die Untersuchungstermine. Die Grundschulen werden bis zum 31. Januar bzw. 31. Mai über die Kinder informiert, deren körperliche Entwicklung eine erfolgreiche Mitarbeit nicht erwarten lässt. Auf dieser Grundlage berät die Schule mit den Eltern über weitere Maßnahmen.

    Fristen

    Die Untersuchungstermine werden von den jeweiligen Gesundheitsämtern festgelegt.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Grundsätzlich ist der vorgegebene Untersuchungstermin einzuhalten. Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle und die Schule umgehend zu benachrichtigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Einschulung, Schulbezirke, Schuleingangsuntersuchung, Schulbeginn, Schulrückstellung, Schuluntersuchung, Gesundheitsamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English