Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung teilnehmen

    Sie schulen dieses Jahr Ihr Kind ein? Dann muss Ihr Kind vorab ein einer Einschulungsuntersuchung teilnehmen.

    Beschreibung

    Die Einschulungsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.

    Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen. Vorrangiges Ziel dieser Untersuchung ist es demnach, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.

    Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Eine Zurückstellung erfolgt in der Regel nur, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem Gesundheitsamt der Stadt oder des Kreises.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich für Fragen zur Einschulungsuntersuchung an die entsprechende Grundschule.

    Die Einladung zur Einschulungsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter.

    Ansprechpartner

    Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Neumayerstraße 10

    67433 Neustadt an der Weinstraße

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06322 961-7070

    Fax: 06322 961-7320

    E-Mail: gesundheitsamt@kreis-bad-duerkheim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Dr.-Albert-Finck-Schule Neustadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Horstweg 21

    67434 Neustadt an der Weinstraße

    Kontakt

    Fax: 06321 84755

    Telefon Festnetz: 06321 84795

    E-Mail: gs-albert-finck@schulen.neustadt.eu

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Eichendorff-Schule Neustadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Spitalbachstr. 45

    67433 Neustadt an der Weinstraße

    Kontakt

    Fax: 06321 1890048

    Telefon Festnetz: 06321 186675

    E-Mail: gs-eichendorff@schulen.neustadt.eu

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Neustadt August-Becker-Schule

    Adresse

    Hausanschrift

    Pestalozzistr. 4

    67435 Neustadt an der Weinstraße

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06327 3196

    Fax: 06327 5383

    E-Mail: gs-august-becker@schulen.neustadt.eu

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Neustadt Mussbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstr. 12

    67435 Neustadt an der Weinstraße

    Kontakt

    Fax: 06321 600806

    Telefon Festnetz: 06321 69529

    E-Mail: gs-mussbach@schulen.neustadt.eu

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Schöntalschule Neustadt/Weinstraße

    Adresse

    Hausanschrift

    Sauterstraße 95

    67433 Neustadt an der Weinstraße

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06321 487727

    Fax: 06321 487728

    E-Mail: gs-schoentalschule@schulen.neustadt.eu

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Ostschule Neustadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Str. 33

    67433 Neustadt an der Weinstraße

    Kontakt

    Fax: 06321 189998-12

    Telefon Festnetz: 06321 189998-0

    E-Mail: gs-ostschule@schulen.neustadt.eu

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Heinz-Sielmann-Schule Neustadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstr. 30

    67433 Neustadt an der Weinstraße

    Kontakt

    Fax: 06321 3850948

    Telefon Festnetz: 06321 937181

    E-Mail: GS-Heinz-Sielmann@schulen.neustadt.eu

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Neustadt-Diedesfeld Brüder-Grimm-Schule

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchwiesenstr. 4

    67434 Neustadt an der Weinstraße

    Kontakt

    Fax: 06321/355986

    Telefon Festnetz: 06321 88852

    E-Mail: brueder-grimm-schule@schulen.neustadt.eu

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Neustadt Geinsheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hägfeld 44

    67435 Neustadt an der Weinstraße

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06327 2378

    Fax: 06327 507267

    E-Mail: gs-geinsheim@schulen.neustadt.eu

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Michael-Ende-Schule Neustadt-Haardt

    Adresse

    Hausanschrift

    Mandelring 92

    67433 Neustadt an der Weinstraße

    Kontakt

    Fax: 06321 968066

    Telefon Festnetz: 06321 6186

    E-Mail: gs-michael-ende@nw.bildung-rp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Neustadt Gimmeldingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 5

    67435 Neustadt an der Weinstraße

    Kontakt

    Fax: 06321 679760

    Telefon Festnetz: 06321 69532

    E-Mail: gs-gimmeldingen@schulen.neustadt.eu

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Hans-Geiger-Schule Neustadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Geiger-Str. 21

    67434 Neustadt an der Weinstraße

    Kontakt

    Fax: 06321 487923

    Telefon Festnetz: 06321 487922

    E-Mail: gs-hans-geiger@schulen.neustadt.eu

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Im Einladungsschreiben finden Sie Hinweise zu den zur Untersuchung mitzubringenden Unterlagen. In der Regel sind dies:

    • gelbes Vorsorgeheft,
    • Impfausweis,
    • Anamnesebogen,
    • sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind hat das sechste Lebensjahr bis zum 31. August eines Jahres vollendet.
    • Die Kinder müssen zum Schulbesuch angemeldet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Rechtsbehelfe sind nicht gegen die Schuleingangsuntersuchung selbst, aber ggf. gegen daraus resultierenden Maßnahmen wie einer Zurückstellung vom Schulbesuch möglich. 

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Grundschule benennt dem Gesundheitsamt bis zum 15. Oktober des Vorjahres der Einschulung (bzw. bei noch nicht schulpflichtigen, aber zum vorzeitigen Schulbesuch angemeldeten Kindern bis zum 15. März) alle zum Schulbesuch angemeldeten Kinder. Das Gesundheitsamt benachrichtigt die Eltern rechtzeitig über die Untersuchungstermine. Die Grundschulen werden bis zum 31. Januar bzw. 31. Mai über die Kinder informiert, deren körperliche Entwicklung eine erfolgreiche Mitarbeit nicht erwarten lässt. Auf dieser Grundlage berät die Schule mit den Eltern über weitere Maßnahmen.

    Fristen

    Die Untersuchungstermine werden von den jeweiligen Gesundheitsämtern festgelegt.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Grundsätzlich ist der vorgegebene Untersuchungstermin einzuhalten. Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle und die Schule umgehend zu benachrichtigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gesundheitsamt, Schulrückstellung, Schulbeginn, Schulbezirke, Schuleingangsuntersuchung, Einschulung, Schuluntersuchung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de