Einschulungsuntersuchung teilnehmen
Sie schulen dieses Jahr Ihr Kind ein? Dann muss Ihr Kind vorab ein einer Einschulungsuntersuchung teilnehmen.
Beschreibung
Die Einschulungsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.
Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen. Vorrangiges Ziel dieser Untersuchung ist es demnach, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Eine Zurückstellung erfolgt in der Regel nur, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Gesundheitsamt der Stadt oder des Kreises.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich für Fragen zur Einschulungsuntersuchung an die entsprechende Grundschule.
Die Einladung zur Einschulungsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter.
Ansprechpartner
Grundschule Ludwighafen Brüder-Grimm-Schule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 504420910
Fax: 0621 504420998
Telefon Festnetz: 0621 504420911
E-Mail: info@gs-brueder-grimm.de
Grundschule Oppau Goethe-Mozart-Schule Ludwigshafen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0621 504421798
Telefon Festnetz: 0621 504421711
Telefon Festnetz: 0621 504421710
E-Mail: info@GS-Goethe-Mozart.de
Grundschule Ludwigshafen Oggersheim Schillerschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 504424111
Fax: 0621 504424198
Telefon Festnetz: 0621 504424110
E-Mail: info@gs-schiller.de
Grundschule Ludwigshafen Hochfeld
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 504422111
Fax: 0621 504422198
Telefon Festnetz: 0621 504422110
E-Mail: info@gshochfeld-lu.de
Grundschule Ludwigshafen Niederfeldschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 504423310
E-Mail: info@gs-niederfeld.de
Internet
Grundschule Ludwigshafen Mundenheim Schillerschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0621 504-423998
Telefon Festnetz: 0621 504-423910
Albert-Einstein-Grund- und Realschule plus Ludwigshafen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 504-424310
Telefon Festnetz: 0621 504-423720
Fax: 0621 504-423797
E-Mail: info@aes-lu.de
Internet
Schulen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Hausanschrift
Lieferanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 bis 11:30 Uhr Dienstag 09:00 bis 11:30 Uhr 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 bis 11:30 Uhr 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag 09:00 bis 11:30 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Im Einladungsschreiben finden Sie Hinweise zu den zur Untersuchung mitzubringenden Unterlagen. In der Regel sind dies:
- gelbes Vorsorgeheft,
- Impfausweis,
- Anamnesebogen,
- sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.
Voraussetzungen
- Ihr Kind hat das sechste Lebensjahr bis zum 31. August eines Jahres vollendet.
- Die Kinder müssen zum Schulbesuch angemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Rechtsbehelfe sind nicht gegen die Schuleingangsuntersuchung selbst, aber ggf. gegen daraus resultierenden Maßnahmen wie einer Zurückstellung vom Schulbesuch möglich.
Verfahrensablauf
Die zuständige Grundschule benennt dem Gesundheitsamt bis zum 15. Oktober des Vorjahres der Einschulung (bzw. bei noch nicht schulpflichtigen, aber zum vorzeitigen Schulbesuch angemeldeten Kindern bis zum 15. März) alle zum Schulbesuch angemeldeten Kinder. Das Gesundheitsamt benachrichtigt die Eltern rechtzeitig über die Untersuchungstermine. Die Grundschulen werden bis zum 31. Januar bzw. 31. Mai über die Kinder informiert, deren körperliche Entwicklung eine erfolgreiche Mitarbeit nicht erwarten lässt. Auf dieser Grundlage berät die Schule mit den Eltern über weitere Maßnahmen.
Fristen
Die Untersuchungstermine werden von den jeweiligen Gesundheitsämtern festgelegt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Grundsätzlich ist der vorgegebene Untersuchungstermin einzuhalten. Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle und die Schule umgehend zu benachrichtigen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.12.2020
Stichwörter
Schulbezirke, Schuluntersuchung, Schuleingangsuntersuchung, Einschulung, Gesundheitsamt, Schulrückstellung, Schulbeginn