Einschulungsuntersuchung teilnehmen
Sie schulen dieses Jahr Ihr Kind ein? Dann muss Ihr Kind vorab ein einer Einschulungsuntersuchung teilnehmen.
Beschreibung
Die Einschulungsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.
Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen. Vorrangiges Ziel dieser Untersuchung ist es demnach, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Eine Zurückstellung erfolgt in der Regel nur, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Gesundheitsamt der Stadt oder des Kreises.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich für Fragen zur Einschulungsuntersuchung an die entsprechende Grundschule.
Die Einladung zur Einschulungsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter.
Ansprechpartner
Grundschule Geschwister-Scholl-Schule Kaiserslautern
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GS Kaiserslautern Geschwister-Scholl
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Grundschule Kottenschule Kaiserslautern
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GS Kaiserslautern Kotten
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Telefon Festnetz: 0631 78147
Telefon Festnetz: 0631 37100473
Fax: 0631 37100474
E-Mail: kottenschule@kaiserslautern.de
Grundschule Luitpold-Schule Kaiserslautern
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GS Kaiserslautern Luitpold
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Grundschule Pestalozzischule Kaiserslautern
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GS Kaiserslautern Pestalozzi
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Grundschule Schillerschule Kaiserslautern
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GS Kaiserslautern Schiller
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Grundschule Stiftswaldschule Kaiserslautern
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GS Kaiserslautern Stiftswald
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Grundschule Stresemannschule Kaiserslautern
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GS Kaiserslautern Stresemann
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Grundschule Theodor-Heuss-Schule Kaiserslautern
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GS Kaiserslautern Theodor-Heuss
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Grundschule Betzenberg Kaiserslautern
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GS Kaiserslautern Betzenberg
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Grundschule Auf dem Fischerrück Kaiserslautern
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GS Kaiserslautern Auf dem Fischerrück
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Grundschule Bännjerrückschule Kaiserslautern
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GS Kaiserslautern Bännjerrück
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Grundschule Hohenecken Kaiserslautern
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GS Kaiserslautern-Hohenecken
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Grundschule Pfaffenwoog Kaiserslautern
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GS Kaiserslautern-Erfenbach
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Grundschule Dansenberg Kaiserslautern
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GS Kaiserslautern-Dansenberg
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Telefon Festnetz: 0631 52593
Telefon Festnetz: 0631 3507478
Fax: 0631 3507479
E-Mail: GSDansenberg@web.de
Grundschule Morlautern Kaiserslautern
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GS Kaiserslautern-Morlautern
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Grundschule Paul-Münch-Schule Kaiserslautern
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GS Kaiserslautern Paul-Münch
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 0631 4145057
Telefon Festnetz: 0631 4145057
Fax: 0631 4145059
E-Mail: paul-muench-gs@web.de
Paul-Gerhardt-Schule Kaiserslautern staatlich anerkannte christliche Privatschule in Trägerschaft des Christlichen Schulvereins Kaiserslautern e.V. Grund- und Realschule plus
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GRS+ Kaiserslautern Paul-Gerhardt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06301 7997759
Telefon Festnetz: 06301 7982237
Fax: 06301 7997760
E-Mail: info@pgs-kl.de
erforderliche Unterlagen
Im Einladungsschreiben finden Sie Hinweise zu den zur Untersuchung mitzubringenden Unterlagen. In der Regel sind dies:
- gelbes Vorsorgeheft,
- Impfausweis,
- Anamnesebogen,
- sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.
Voraussetzungen
- Ihr Kind hat das sechste Lebensjahr bis zum 31. August eines Jahres vollendet.
- Die Kinder müssen zum Schulbesuch angemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Rechtsbehelfe sind nicht gegen die Schuleingangsuntersuchung selbst, aber ggf. gegen daraus resultierenden Maßnahmen wie einer Zurückstellung vom Schulbesuch möglich.
Verfahrensablauf
Die zuständige Grundschule benennt dem Gesundheitsamt bis zum 15. Oktober des Vorjahres der Einschulung (bzw. bei noch nicht schulpflichtigen, aber zum vorzeitigen Schulbesuch angemeldeten Kindern bis zum 15. März) alle zum Schulbesuch angemeldeten Kinder. Das Gesundheitsamt benachrichtigt die Eltern rechtzeitig über die Untersuchungstermine. Die Grundschulen werden bis zum 31. Januar bzw. 31. Mai über die Kinder informiert, deren körperliche Entwicklung eine erfolgreiche Mitarbeit nicht erwarten lässt. Auf dieser Grundlage berät die Schule mit den Eltern über weitere Maßnahmen.
Fristen
Die Untersuchungstermine werden von den jeweiligen Gesundheitsämtern festgelegt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Grundsätzlich ist der vorgegebene Untersuchungstermin einzuhalten. Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle und die Schule umgehend zu benachrichtigen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 11.12.2020
Stichwörter
Gesundheitsamt, Einschulung, Schulrückstellung, Schulbezirke, Schuleingangsuntersuchung, Schulbeginn, Schuluntersuchung