Einschulungsuntersuchung teilnehmen
Sie schulen dieses Jahr Ihr Kind ein? Dann muss Ihr Kind vorab ein einer Einschulungsuntersuchung teilnehmen.
Beschreibung
Die Einschulungsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.
Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen. Vorrangiges Ziel dieser Untersuchung ist es demnach, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Eine Zurückstellung erfolgt in der Regel nur, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.
Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Lahn-Kreis
Einladungsschreiben Schuleingangsuntersuchung
Elternfragebogen zur Schuleingangsuntersuchung - Deutsch
Elternfragebogen zur Schuleingangsuntersuchung - Arabisch
Elternfragebogen zur Schuleingangsuntersuchung - Bulgarisch
Elternfragebogen zur Schuleingangsuntersuchung - Englisch
Elternfragebogen zur Schuleingangsuntersuchung - Farsi
Elternfragebogen zur Schuleingangsuntersuchung - Französisch
Elternfragebogen zur Schuleingangsuntersuchung - Italienisch
Elternfragebogen zur Schuleingangsuntersuchung - Polnisch
Elternfragebogen zur Schuleingangsuntersuchung - Rumänisch
Elternfragebogen zur Schuleingangsuntersuchung - Russisch
Einladungsschreiben Schuleingangsuntersuchung
Elternfragebogen zur Schuleingangsuntersuchung - Deutsch
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Elternfragebogen zur Schuleingangsuntersuchung - Russisch
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Gesundheitsamt der Stadt oder des Kreises.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich für Fragen zur Einschulungsuntersuchung an die entsprechende Grundschule.
Die Einladung zur Einschulungsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Gesundheitswesen
Adresse
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 02603 972-0
Fax: 02603 972-199
Kontaktperson
Frau Dr. Christiane Gross
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
E-Mail: christiane.gross@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-580
Fax: 02603 972-6980
Frau Dr. med. Dr. rer. nat. Elisa Katharina Hoffmann
Hausanschrift
E-Mail: elisa-katharina.hoffmann@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-379
Fax: 02603 972-6379
Frau Sybille Höhn
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
E-Mail: sybille.hoehn@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-290
Fax: 02603 972-6290
Frau Sabine Mayer
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Fax: 02603 972-6920
E-Mail: sabine.mayer@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-213
Frau Christine Raffel
Frau Dr. med. Susanne Lipponer
Hausanschrift
E-Mail: susanne.lipponer@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-6195
Telefon Festnetz: 02603 972-195
Grundschule Freiherr-vom-Stein Bad Ems
Aktuelles
GS Bad Ems Freiherr-vom-Stein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Friedrichssegen Lahnstein
Aktuelles
GS Lahnstein Friedrichssegen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Limesschule Arzbach
Aktuelles
GS Arzbach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02603 8268
Telefon Festnetz: 02603 506377
Fax: 02603 506377
E-Mail: limesschule@t-online.de
Grundschule Hahnstätten
Aktuelles
GS Hahnstätten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06430 928296
Telefon Festnetz: 06430 928298
Fax: 06430 9250255
E-Mail: info@grundschule-hahnstaetten.de
Loreleyschule Grund- und Realschule plus St. Goarshausen
Aktuelles
GRS+ St. Goarshausen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Im Einladungsschreiben finden Sie Hinweise zu den zur Untersuchung mitzubringenden Unterlagen. In der Regel sind dies:
- gelbes Vorsorgeheft,
- Impfausweis,
- Anamnesebogen,
- sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.
Voraussetzungen
- Ihr Kind hat das sechste Lebensjahr bis zum 31. August eines Jahres vollendet.
- Die Kinder müssen zum Schulbesuch angemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Rechtsbehelfe sind nicht gegen die Schuleingangsuntersuchung selbst, aber ggf. gegen daraus resultierenden Maßnahmen wie einer Zurückstellung vom Schulbesuch möglich.
Verfahrensablauf
Die zuständige Grundschule benennt dem Gesundheitsamt bis zum 15. Oktober des Vorjahres der Einschulung (bzw. bei noch nicht schulpflichtigen, aber zum vorzeitigen Schulbesuch angemeldeten Kindern bis zum 15. März) alle zum Schulbesuch angemeldeten Kinder. Das Gesundheitsamt benachrichtigt die Eltern rechtzeitig über die Untersuchungstermine. Die Grundschulen werden bis zum 31. Januar bzw. 31. Mai über die Kinder informiert, deren körperliche Entwicklung eine erfolgreiche Mitarbeit nicht erwarten lässt. Auf dieser Grundlage berät die Schule mit den Eltern über weitere Maßnahmen.
Fristen
Die Untersuchungstermine werden von den jeweiligen Gesundheitsämtern festgelegt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Grundsätzlich ist der vorgegebene Untersuchungstermin einzuhalten. Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle und die Schule umgehend zu benachrichtigen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 11.12.2020
Stichwörter
Gesundheitsamt, Einschulung, Schulrückstellung, Schulbezirke, Schuleingangsuntersuchung, Schulbeginn, Schuluntersuchung