Einschulungsuntersuchung teilnehmen
Sie schulen dieses Jahr Ihr Kind ein? Dann muss Ihr Kind vorab ein einer Einschulungsuntersuchung teilnehmen.
Beschreibung
Die Einschulungsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.
Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen. Vorrangiges Ziel dieser Untersuchung ist es demnach, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Eine Zurückstellung erfolgt in der Regel nur, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.
Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz
Die Einschulungsuntersuchung ist eine Pflichtuntersuchung für alle Kinder, die im kommenden Schuljahr schulpflichtig sind oder als "Kannkind" vorzeitig angemeldet werden.
Die Einschulungsuntersuchung wird von Arzt/innen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes durchgeführt.
Ziel dieser Untersuchung ist die Feststellung des Entwicklungsstandes eines Kindes, um mögliche gesundheits- und schulrelevante Beeinträchtigungen und Entwicklungsrisiken zu erkennen, die einen gelungenen Schulstart erschweren können.
Bestehen bei einem Kind schulrelevante Auffälligkeiten oder sind bereits gesundheitliche Besonderheiten bekannt, können Empfehlungen zu Fördermaßnahmen ausgesprochen werden.
Berichte zum Gesundheitszustand der Erstklässler
- Kindergesundheitsbericht Einschulung 2018-2019.pdf
- Kindergesundheitsbericht Einschulung 2017-2018.pdf
- Kindergesundheitsbericht Einschulung 2020-2021.pdf
- Kindergesundheitsbericht Einschulung 2014-2015a.pdf
- Kindergesundheitsbericht Einschulung 2019-2020.pdf
- Kindergesundheitsbericht Einschulung 2013-2014a.pdf
- Kindergesundheitsbericht Einschulung 2015-2016.pdf
- Kindergesundheitsbericht Einschulung 2016-2017 (1).pdf
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Gesundheitsamt der Stadt oder des Kreises.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich für Fragen zur Einschulungsuntersuchung an die entsprechende Grundschule.
Die Einladung zur Einschulungsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter.
Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz
Bitte wenden Sie sich für Fragen zur Einschulungsuntersuchung an die entsprechende Grundschule.
Das Einladungsschreiben mit Terminangabe bekommen die Eltern bei dem Anmeldetermin in der Schule.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 5.3.55 / Medizinische Dienste / Sachgebiet "Allgemeine medizinische Dienste"
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 914807-0
Fax: 0261 914807-50
Kontaktperson
Frau Thao-Vy Le
Frau Caroline Biesinger
Frau Petra Böhm
Postanschrift
Mainzer Straße 60A
56068 Koblenz
Fax: 0261 914807-50
Telefon Festnetz: 0261 914807-12
E-Mail: petra.boehm@kvmyk.de
Frau Andrea Gormanns (Mo. bis Do. im Dienst)
Frau Swetlana Helm
Frau Renate Retterath
Frau Carmen Schuster
Frau Sabine Seebald-Oster
Frau Babette Siebold
Frau Gabriele Thoma
Frau Maria Urmetzer
Internet
Grundschule Herresbach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02656 950157
E-Mail: gs-herresbach@herresbach.net
Grundschule Pfarrer Bechtel Mendig
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 02652-527780
Telefon Festnetz: 02652-527782
Telefon Festnetz: 02652 4534
E-Mail: gs-mendig.pretz@gmx.de
Internet
Grundschule Weiler
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02656 2149050
E-Mail: grundschuleweiler@gmx.de
Grundschule Ettringen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02651 7469976
Telefon Festnetz: 0173 8176503 Schulleitung
E-Mail: gs-ettringen@gmx.de
Internet
Grundschule an der Niederburg Kobern-Gondorf
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 02607 961265
Telefon Festnetz: 02607 555
Telefon Festnetz: 02607 961164
E-Mail: kobern-gondorf@gsrheinmosel.de
Grundschule Hasenfänger Andernach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02632 300707
Telefon Festnetz: 02632 300708
Fax: 02632 300709
E-Mail: info@hasenfaenger.bildung-rp.de
Freie Montessorischule Sonnenschein-Mendig Staatlich genehmigte Grundschule Ersatzschule in Trägerschaft des Montessorizentrums Sonnenschein gemeinnütziger e.V.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 87670943
Internet
erforderliche Unterlagen
Im Einladungsschreiben finden Sie Hinweise zu den zur Untersuchung mitzubringenden Unterlagen. In der Regel sind dies:
- gelbes Vorsorgeheft,
- Impfausweis,
- Anamnesebogen,
- sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.
Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz
Folgende Unterlagen sind auch im Einladungsschreiben nochmals aufgeführt:
- Gelbes Vorsorgeheft
- Impfausweis
- Anamnesebogen
- Sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel
- Sofern vorhanden: ärztliche Vorbefunde ( Kopie )
Voraussetzungen
- Ihr Kind hat das sechste Lebensjahr bis zum 31. August eines Jahres vollendet.
- Die Kinder müssen zum Schulbesuch angemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Rechtsbehelfe sind nicht gegen die Schuleingangsuntersuchung selbst, aber ggf. gegen daraus resultierenden Maßnahmen wie einer Zurückstellung vom Schulbesuch möglich.
Verfahrensablauf
Die zuständige Grundschule benennt dem Gesundheitsamt bis zum 15. Oktober des Vorjahres der Einschulung (bzw. bei noch nicht schulpflichtigen, aber zum vorzeitigen Schulbesuch angemeldeten Kindern bis zum 15. März) alle zum Schulbesuch angemeldeten Kinder. Das Gesundheitsamt benachrichtigt die Eltern rechtzeitig über die Untersuchungstermine. Die Grundschulen werden bis zum 31. Januar bzw. 31. Mai über die Kinder informiert, deren körperliche Entwicklung eine erfolgreiche Mitarbeit nicht erwarten lässt. Auf dieser Grundlage berät die Schule mit den Eltern über weitere Maßnahmen.
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Ablauf der Einschulungsuntersuchung:
a) Anamnese mit Überprüfung des Impfstatus
b) Prüfung des räumlichen Sehvermögens und Prüfung des Farbsehens
c) Prüfung von altersgerechten Fertigkeiten mit dem "Sopess-Programm"
(Sopess = Sozialpädiatrisches Entwicklungsscreening für Schuleingangsuntersuchungen)
d) Beratung der Eltern mit entsprechenden Empfehlungen
Die Ergebnisse werden in einer schulärztlichen Stellungnahme der Schulleitung mitgeteilt.
Bei vorliegendem besonderem Förderbedarf wird eine sonderpädagogische Überprüfung empfohlen.
Über eine eventuelle Zurückstellung vom Schulbesuch entscheidet die Schulleitung.
Fristen
Die Untersuchungstermine werden von den jeweiligen Gesundheitsämtern festgelegt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Grundsätzlich ist der vorgegebene Untersuchungstermin einzuhalten. Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle und die Schule umgehend zu benachrichtigen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.12.2020
Stichwörter
Schulbezirke, Schuluntersuchung, Schuleingangsuntersuchung, Einschulung, Gesundheitsamt, Schulrückstellung, Schulbeginn