Einschulungsuntersuchung teilnehmen
Sie schulen dieses Jahr Ihr Kind ein? Dann muss Ihr Kind vorab ein einer Einschulungsuntersuchung teilnehmen.
Beschreibung
Die Einschulungsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.
Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen. Vorrangiges Ziel dieser Untersuchung ist es demnach, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Eine Zurückstellung erfolgt in der Regel nur, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Gesundheitsamt der Stadt oder des Kreises.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich für Fragen zur Einschulungsuntersuchung an die entsprechende Grundschule.
Die Einladung zur Einschulungsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Gesundheit - Jugendärztlicher Dienst, Praxenhygiene, MPG
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag   07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch                  07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag             07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag                    07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.
Kontakt
Fax: +49 2681 81-2700
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ak.de
Grundschule Bürgermeister-Raiffeisen-Schule Weyerbusch
Aktuelles
GS Weyerbusch
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Astrid-Lindgren-Schule Grundschule Gebhardshain
Aktuelles
GS Gebhardshain
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02747 3550
Telefon Festnetz: 02747 2980
Fax: 02747 7469
E-Mail: info@grundschule-gebhardshain.de
W.E. Ketteler-Schule Grundschule Niederfischbach
Aktuelles
GS Niederfischbach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Martin-Luther-Schule Grundschule Betzdorf
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GS Betzdorf Martin-Luther
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Freie Evangelische Bekenntnisschule -Grundschule des Vereins Freie Ev. Bekenntnisschule Altenk. FEBA e.V.-
Aktuelles
GS Altenkirchen FEBA
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Erich-Kästner-Schule Grundschule II Altenkirchen
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GS Altenkirchen II
Adresse
Hausanschrift
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Michaelschule Grundschule Kirchen
Aktuelles
GS Kirchen Michael
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Martin-Luther-Schule Grundschule Mudersbach-Niederschelderhütte
Aktuelles
GS Mudersbach
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Hausanschrift
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Christophorus-Schule Grundschule Betzdorf
Aktuelles
GS Betzdorf Christophorus
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Im Einladungsschreiben finden Sie Hinweise zu den zur Untersuchung mitzubringenden Unterlagen. In der Regel sind dies:
- gelbes Vorsorgeheft,
- Impfausweis,
- Anamnesebogen,
- sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.
Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 72 - Jugendärztlicher Dienst, Praxenhygiene, MPG
Vor dem Termin erhalten die Eltern einen Fragebogen per Post. Zur Untersuchung sind mitzubringen:
- der ausgefüllte Fragebogen,
- das Vorsorgeheft,
- der Impfpass.
Vor dem Termin erhalten die Eltern einen Fragebogen per Post. Zur Untersuchung sind mitzubringen:
- der ausgefüllte Fragebogen,
- das Vorsorgeheft,
- der Impfpass.
Formulare
Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 72 - Jugendärztlicher Dienst, Praxenhygiene, MPG
Voraussetzungen
- Ihr Kind hat das sechste Lebensjahr bis zum 31. August eines Jahres vollendet.
- Die Kinder müssen zum Schulbesuch angemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Rechtsbehelfe sind nicht gegen die Schuleingangsuntersuchung selbst, aber ggf. gegen daraus resultierenden Maßnahmen wie einer Zurückstellung vom Schulbesuch möglich.
Verfahrensablauf
Die zuständige Grundschule benennt dem Gesundheitsamt bis zum 15. Oktober des Vorjahres der Einschulung (bzw. bei noch nicht schulpflichtigen, aber zum vorzeitigen Schulbesuch angemeldeten Kindern bis zum 15. März) alle zum Schulbesuch angemeldeten Kinder. Das Gesundheitsamt benachrichtigt die Eltern rechtzeitig über die Untersuchungstermine. Die Grundschulen werden bis zum 31. Januar bzw. 31. Mai über die Kinder informiert, deren körperliche Entwicklung eine erfolgreiche Mitarbeit nicht erwarten lässt. Auf dieser Grundlage berät die Schule mit den Eltern über weitere Maßnahmen.
Fristen
Die Untersuchungstermine werden von den jeweiligen Gesundheitsämtern festgelegt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Grundsätzlich ist der vorgegebene Untersuchungstermin einzuhalten. Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle und die Schule umgehend zu benachrichtigen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 11.12.2020
Stichwörter
Gesundheitsamt, Einschulung, Schulrückstellung, Schulbezirke, Schuleingangsuntersuchung, Schulbeginn, Schuluntersuchung