Wilder Müll Entsorgung

    Wilder Müll Entsorgung

    Beschreibung

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei Auffinden von wildem Müll wenden Sie sich bitte an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis oder kreisfreie Stadt).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Behörde des Landkreis Mainz-Bingen)

    Aktuelles

    Der Landkreis Mainz-Bingen mit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen umfasst die Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein, die Gemeinde Budenheim und die Verbandsgemeinden Bodenheim, Gau-Algesheim, Heidesheim am Rhein, Nieder-Olm, Rhein-Selz, Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-Rückert-Straße 11

    55218 Ingelheim am Rhein

    3 Minuten Fußweg vom Bahnhof

    Behindertenparkplatz: null
    Gebühren: ja


    Mutter- und Kindparkplatz: null
    Gebühren: ja


    Parkplatz: null
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag  09:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr Dienstag 09:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr Mittwoch 14:00-15:30 Uhr Donnerstag 09:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr Freitag 09:00-12:00 Uhr Hinweis: Kreuzhof Nieder-Olm donnerstags 09:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0613 27870(Telefonanschluss der Zentrale )

    Fax: 0613 27871122(Zentralfax)

    E-Mail: kreisverwaltung@mainz-bingen.de(Allgemeine E-Mailadresse der Kreisverwaltung Mainz-Bingen)

    Internet

    Bankverbindung

    Kreisverwaltung Mainz-Bingen

    Empfänger: Kreisverwaltung Mainz-Bingen

    IBAN: DE23 5605 0180 0030 0003 50

    BIC: MALADE51KRE

    Bankinstitut: Sparkasse Rhein-Nahe

    Kreisverwaltung Mainz-Bingen

    Empfänger: Kreisverwaltung Mainz-Bingen

    IBAN: DE19 5535 0010 0100 0111 54

    BIC: MALADE51WOR

    Bankinstitut: Rheinhessen Sparkasse

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2014 (von: Smoljko, Jelena)

    Technisch geändert am 04.10.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Mainz Bingen - Abfallwirtschaftsbetrieb

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1355

    55206 Ingelheim am Rhein

    Hausanschrift

    Isaac-Fulda-Allee 2d

    55124 Mainz

    Innovationspark Kisselberg Mainz

    Parkplatz:

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr Mittwoch 08:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06132 787-7080(BERATUNG)

    Telefon Festnetz: 06132 787-7070(GEBÜHREN )

    Fax: 06132 787-7777(Zentralfax AWB)

    E-Mail: awb@awb-mainz-bingen.de(Allgemeine E-Mailadresse des Abfallwirtschaftsbetriebes)

    Internet

    Bankverbindung

    Kreisverwaltung Mainz-Bingen

    Empfänger: Kreisverwaltung Mainz-Bingen

    IBAN: DE23 5605 0180 0030 0003 50

    BIC: MALADE51KRE

    Bankinstitut: Sparkasse Rhein-Nahe

    Kreisverwaltung Mainz-Bingen

    Empfänger: Kreisverwaltung Mainz-Bingen

    IBAN: DE19 5535 0010 0100 0111 54

    BIC: MALADE51WOR

    Bankinstitut: Rheinhessen Sparkasse

    Version

    Technisch erstellt am 12.07.2017 (von: Schneider, Christina)

    Technisch geändert am 06.08.2024 (von: Köhl, Sonja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    00.00.KVMZ.05.51.01.03 untere Abfallbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Str. 34

    55218 Ingelheim am Rhein

    Hausanschrift

    Georg-Rückert-Str. 11

    55218 Ingelheim am Rhein

    Behindertenparkplatz:
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro und Servicezeiten Montag bis Dienstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Allgemeine Verwaltung Montag bis Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,  Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 19.10.2022 (von: Köhl, Sonja)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Köhl, Sonja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Müll, Müllabfuhr, Müllkippe, Abfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)