Wilder Müll Entsorgung
Beschreibung
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei Auffinden von wildem Müll wenden Sie sich bitte an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis oder kreisfreie Stadt).
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Fachbereich 4 - Kommunale Betriebe und Techn. Bauamt
Beschreibung
- Wasserwerk
- Kanalwerk
- Hochbau
- Tiefbau
- Sonstige öffentliche Einrichtungen; Bautrupp
- KEEP GmbH inkl. Waldschwimmbad
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Mo. u. Di. 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Do. 14.00 Uhr bis 18. 00 Uhr Mittwoch- u. Freitagnachmittag geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Steffen Aufschneider (Fachbereich 4 - Verbandsgemeindewerke)
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: s.aufschneider@vgwerke-eisenberg.de
Telefon Festnetz: 06351 407-114
Fax: 06351 407-207
Andreas Lill
Postanschrift
Schulstraße 18
67304 Eisenberg (Pfalz)
Gebäude: Verbandsgemeindewerke
Fax: 06351 407-207
E-Mail: a.lill@vgwerke-eisenberg.de
Telefon Festnetz: 06351 407-110
Kerstin Beck-Eitel
Sascha Heidenreich
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06351 407-147
E-Mail: s.heidenreich@vgwerke-eisenberg.de
Fax: 06351 407-207
Internet
Weitere Informationen
- Wasserwerk
- Kanalwerk
- Hochbau
- Tiefbau
- Sonstige öffentliche Einrichtungen; Bautrupp
- KEEP GmbH inkl. Waldschwimmbad
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Rechtsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Verfahrensablauf
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Hinweise (Besonderheiten)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Müll, Müllabfuhr, Müllkippe, Abfall