Wilder Müll Entsorgung
Beschreibung
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Hinweise für Hermeskeil: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Hermeskeil
Zuständig für die Bearbeitung widerrechtlicher Ablagerungen von Abfällen ist das Kundenzentrum des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T)
Postanschrift:
Postfach 47 20
D-54237 Trier
Sitz:
EVZ Mertesdorf
An der L 151
D-54318 Mertesdorf
Fax 0651 9491 8555
info@art-trier.de
Zuständig für die Bearbeitung widerrechtlicher Ablagerungen von Abfällen ist das Kundenzentrum des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T)
Postanschrift:
Postfach 47 20
D-54237 Trier
Sitz:
EVZ Mertesdorf
An der L 151
D-54318 Mertesdorf
Fax 0651 9491 8555
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Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei Auffinden von wildem Müll wenden Sie sich bitte an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis oder kreisfreie Stadt).
Hinweise für Trier-Saarburg: Wilder Müll melden
Zuständigkeit
- liegt beim Zweckverband A.R.T
Zuständigkeit
- liegt beim Zweckverband A.R.T
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Hermeskeil - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 11 20
54401 Hermeskeil
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Christoph Borresch (Kommunaler Vollzugsbeamter des Ordnungsamtes)
Frau Julia Schu (Kommunale Vollzugsbeamtin des Ordnungsamtes)
Internet
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Rechtsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Verfahrensablauf
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Hinweise (Besonderheiten)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Müll, Müllabfuhr, Müllkippe, Abfall