Wilder Müll Entsorgung

    Wilder Müll Entsorgung

    Beschreibung

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei Auffinden von wildem Müll wenden Sie sich bitte an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis oder kreisfreie Stadt).

    Hinweise für Trier: Wilder Müll melden

    Zuständigkeit

    • liegt beim Zweckverband A.R.T
    • auf privatem Grundstück ist der Eigentümer für die ordnungsgemäße Entsorgung zuständig

    Ansprechpartner

    Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier A.R.T. - Rechtswidrig entsorgte Abfälle

    Adresse

    Hausanschrift

    Unter dem Galdberg 1

    54318 Mertesdorf

    Öffnungszeiten

    Verwaltung: Montag - Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr Feitag: 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 9491-9999

    Fax: +49 651 9491-8009

    E-Mail: info@art-trier.de

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    "Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Stichwörter

    Müll, Abfall, Müllabfuhr, Müllkippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English