Wilder Müll Entsorgung

    Wilder Müll Entsorgung

    Beschreibung

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Wilder Müll Entsorgung

    Bei der Meldung einer widerrechtlichen Abfallablagerung benötigen wir folgende Angaben:

    • Wo befindet sich die Ablagerung (bitte genau beschreiben) ?
    • Welche Art und welche Menge von Abfällen wurden abgelagert ?
    • Haben Sie den Ablagerungsvorgang beobachtet und können sachdienliche Hinweise erteilen ?
    • Ihre Kontaktdaten für etwaige Rückfragen.

    Sie können eine widerrechtliche Abfallablagerung darüber hinaus auch bei der nächsten Polizeidienststelle oder der zuständigen Stadtverwaltung/ Verbandsgemeindeverwaltung/ Ortsgemeindeverwaltung zur Anzeige bringen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Wilder Müll Entsorgung

    Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel

    Untere Abfallbehörde
    An der L117
    56299 Ochtendung

    Tel.: 02625 969697-0
    E-Mail: uab@azv-rme.de

    Zuständigkeit

    Bei Auffinden von wildem Müll wenden Sie sich bitte an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis oder kreisfreie Stadt).

    Ansprechpartner

    Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel - Fachbereich 3: Öffentliche Verwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    An der L117

    56299 Ochtendung

    Version

    Technisch geändert am 24.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    "Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Stichwörter

    Abfall, Müllabfuhr, Müll, Müllkippe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de