Sperrmüll Entsorgung
Wo Ihr Sperrmüll entsorget werden kann, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeine erfragen.
Beschreibung
Die Entsorgung von Sperrmüll kann
- durch Abholung
- durch persönliche Abgabe an einer zentralen Stelle
erfolgen.
Hinweise für Böhl-Iggelheim: Sperrmüll Entsorgung
Zuständig für die Abfallbeseitigung ist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Tel. 0621/5909-0. Hier geht es zur Homepage des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Rheinland-Pfalz die Landkreise und die kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Böhl-Iggelheim - Fachbereich 2 ''Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen''
Adresse
Postanschrift
Am Schwarzweiher 7
67459 Böhl-Iggelheim
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Spenden, Abfallentsorgung, Müll, Abfall, Müllabfuhr, Möbel, Verschenkmarkt, Tauschmarkt