Sperrmüll Entsorgung
Wo Ihr Sperrmüll entsorget werden kann, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeine erfragen.
Beschreibung
Die Entsorgung von Sperrmüll kann
- durch Abholung
- durch persönliche Abgabe an einer zentralen Stelle
erfolgen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Rheinland-Pfalz die Landkreise und die kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich 5.4 Abfall- und Wasserwirtschaft
Adresse
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sandra Ebisch
Lieferanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 0631 7105-250
Frau Anna-Maria Yvonne Herfurt
Lieferanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 0631 7105-500
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Müllabfuhr, Tauschmarkt, Verschenkmarkt, Abfallentsorgung, Müll, Abfall, Spenden, Möbel