Sperrmüll Entsorgung
Wo Ihr Sperrmüll entsorget werden kann, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeine erfragen.
Beschreibung
Die Entsorgung von Sperrmüll kann
- durch Abholung
- durch persönliche Abgabe an einer zentralen Stelle
erfolgen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Rheinland-Pfalz die Landkreise und die kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 33 - Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Kontakt
E-Mail: abfallwirtschaft@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-237
Kontaktperson
Frau S. Ackermann (Abfallwirtschaft)
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 07274 53-15544
Telefon Festnetz: 07274 53-342
E-Mail: s.ackermann@kreis-germersheim.de
Internet
Formulare
Hinweise für Germersheim: Spezielle Hinweise für Kreis Germersheim
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Müllabfuhr, Tauschmarkt, Verschenkmarkt, Abfallentsorgung, Müll, Abfall, Spenden, Möbel