Sperrmüll Entsorgung

    Sperrmüll Entsorgung

    Wo Ihr Sperrmüll entsorget werden kann, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeine erfragen. 

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Sperrmüll kann

    • durch Abholung
    • durch persönliche Abgabe an einer zentralen Stelle

    erfolgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Rheinland-Pfalz die Landkreise und die kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße - ESN-Müllentsorgung / Mülltrennung

    Adresse

    Hausanschrift

    Talstraße 148

    67434 Neustadt an der Weinstraße

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06321 855-8444

    Fax: 06321 855-8148

    E-Mail: abfall@esn-nw.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.08.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Spenden, Tauschmarkt, Müllabfuhr, Müll, Verschenkmarkt, Abfall, Abfallentsorgung, Möbel

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de