Sperrmüll Entsorgung
Wo Ihr Sperrmüll entsorget werden kann, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeine erfragen.
Beschreibung
Die Entsorgung von Sperrmüll kann
- durch Abholung
- durch persönliche Abgabe an einer zentralen Stelle
erfolgen.
Hinweise für Frankenthal (Pfalz): Spezielle Hinweise für Stadt Frankenthal
Zum Sperrabfall gehören alle sperrigen Hausratgegenstände, die selbst nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die genormten Abfallbehälter aufgenommen werden können. Nicht zum Sperrabfall gehören u.a.: Elektro- und Elektronikgeräte aller Art, Kühl- und Gefrierschränke und -truhen, Renovierungsabfälle, wie Türen, Fenster, Parkett, Tapeten, Sanitäreinrichtungen wie Badewanne, Waschbecken, Fahrzeugteile, Reifen, Nachtspeicheröfen oder -teile, Ölöfen und Öltanks, Pappe, Kartonagen und Hausabfall.
Der Sperrabfalltermin kann telefonisch, per Fax, per Email oder schriftlich mit dem Sachbearbeiter vereinbart werden. Die sperrigen Abfälle müssen bei der Terminvereinbarung genau bezeichnet werden und am Abfuhrtag getrennt nach Holz und sonstigem Sperrabfall am Straßenrand bereitgestellt werden.
Zum Sperrabfall gehören alle sperrigen Hausratgegenstände, die selbst nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die genormten Abfallbehälter aufgenommen werden können. Nicht zum Sperrabfall gehören u.a.: Elektro- und Elektronikgeräte aller Art, Kühl- und Gefrierschränke und -truhen, Renovierungsabfälle, wie Türen, Fenster, Parkett, Tapeten, Sanitäreinrichtungen wie Badewanne, Waschbecken, Fahrzeugteile, Reifen, Nachtspeicheröfen oder -teile, Ölöfen und Öltanks, Pappe, Kartonagen und Hausabfall.
Der Sperrabfalltermin kann telefonisch, per Fax, per Email oder schriftlich mit dem Sachbearbeiter vereinbart werden. Die sperrigen Abfälle müssen bei der Terminvereinbarung genau bezeichnet werden und am Abfuhrtag getrennt nach Holz und sonstigem Sperrabfall am Straßenrand bereitgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Rheinland-Pfalz die Landkreise und die kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Eigen- und Wirtschaftsbetrieb Frankenthal (Pfalz)
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unter www.frankenthal.de/offen
Kontakt
Kontaktperson
Helen Reeg
Frau Doreen Gilbert
Nicole Aichele
Frau Vanessa Horn
Internet
Weitere Informationen
Mit rund 210 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, einem Fuhrpark von circa 70 Fahrzeugen und fachkundigem Personal sorgt der Eigen- und Wirtschaftsbetrieb Frankenthal täglich dafür, dass die Frankenthaler Bürgerinnen und Bürger sowie die zahlreichen Gäste unserer Stadt sich rundherum wohlfühlen.
Der Eigen- und Wirtschaftsbetrieb ist ein moderner Dienstleistungsbetrieb der Stadt Frankenthal.
Der EWF ist nicht nur für die Abfallwirtschaft, Straßenreinigung, Abwasserentsorgung und für das Friedhofswesen, sondern auch für ein breites Dienstleistungsspektrum im Auftrag der Stadt zuständig.
Als Servicebetrieb nehmen wir Aufgaben der Straßenreinigung und des Winterdienstes wahr, führen Straßenunterhaltungsarbeiten durch und pflegen städtisches Grün.
Unsere betriebsinternen Werkstätten betreuen städtische Kinderspielplätze, sind für die Verkehrstechnik zuständig und führen Bauunterhaltungsmaßnahmen durch. Der EWF ist weiterhin zuständig für die Beschaffung, Wartung und Reparatur städtischer Kraftfahrzeuge.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Müllabfuhr, Tauschmarkt, Verschenkmarkt, Abfallentsorgung, Müll, Abfall, Spenden, Möbel