Sperrmüll Entsorgung
Wo Ihr Sperrmüll entsorget werden kann, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeine erfragen.
Beschreibung
Die Entsorgung von Sperrmüll kann
- durch Abholung
- durch persönliche Abgabe an einer zentralen Stelle
erfolgen.
Hinweise für Bitburger Land: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bitburger Land
Zuständig ist die ART Trier
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Rheinland-Pfalz die Landkreise und die kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier
Löwenbrückener Straße 13/14
54290 Trier
www.art-trier.de
abfall-telefon@art-trier.de
0651 9491-414
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bitburger Land - Abt. 4: Bauen und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Wir haben gleitende Arbeitszeit . Eine Terminabsprache ist grundsätzlich möglich.
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Möbel, Abfall, Verschenkmarkt, Müllabfuhr, Müll, Abfallentsorgung, Tauschmarkt, Spenden