Sperrmüll Entsorgung
Wo Ihr Sperrmüll entsorget werden kann, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeine erfragen.
Beschreibung
Die Entsorgung von Sperrmüll kann
- durch Abholung
- durch persönliche Abgabe an einer zentralen Stelle
erfolgen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Rheinland-Pfalz die Landkreise und die kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Hinweise für Neuwied: Sperrmüll Entsorgung
Meldungen zu unsachgemäß abgelagertem Müll können Sie direkt unter ablagerung@kreis-neuwied.de machen.
Meldungen zu unsachgemäß abgelagertem Müll können Sie direkt unter ablagerung@kreis-neuwied.de machen.
Ansprechpartner
Für Neuwied wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Müllabfuhr, Tauschmarkt, Verschenkmarkt, Abfallentsorgung, Müll, Abfall, Spenden, Möbel