Sperrmüll Entsorgung

    Sperrmüll Entsorgung

    Wo Ihr Sperrmüll entsorget werden kann, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeine erfragen. 

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Sperrmüll kann

    • durch Abholung
    • durch persönliche Abgabe an einer zentralen Stelle

    erfolgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Rheinland-Pfalz die Landkreise und die kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Birkenfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Schneewiesenstr. 25

    55765 Birkenfeld

    Postfachadresse

    Postfach 12 40

    55760 Birkenfeld

    Kontakt

    Fax: +49 6782 15-190

    Telefon Festnetz: +49 6782 15-0

    E-Mail: poststelle@landkreis-birkenfeld.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Stichwörter

    Tauschmarkt, Möbel, Abfall, Abfallentsorgung, Müll, Müllabfuhr, Spenden, Verschenkmarkt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English