Sperrmüll Entsorgung

    Sperrmüll Entsorgung

    Wo Ihr Sperrmüll entsorget werden kann, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeine erfragen. 

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Sperrmüll kann

    • durch Abholung
    • durch persönliche Abgabe an einer zentralen Stelle

    erfolgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Rheinland-Pfalz die Landkreise und die kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Abfallwirtschaftsbetrieb

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 18 61

    55543 Bad Kreuznach

    Hausanschrift

    Salinenstraße 47

    55543 Bad Kreuznach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Kreisverwaltung: Mo bis Mi: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminabsprache) Do: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 671 803-1939

    Telefon Festnetz: +49 671 803-1954

    E-Mail: awbkh@kreis-badkreuznach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2024

    Stichwörter

    Müll, Tauschmarkt, Abfall, Spenden, Abfallentsorgung, Möbel, Verschenkmarkt, Müllabfuhr

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de