Kostenerstattungsbetrag für Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz Erhebung

    Naturschutz: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

    Beschreibung

    Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten. Da Beeinträchtigungen oder gar eine Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen für Umwelt, Biodiversität und auch die Lebensumwelt des Menschen haben können, werden neben dem Schutz der Landschaft insbesondere die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden sowie die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes angestrebt.

    Wer ein Vorhaben durchführen will, durch das die Nutzung oder Gestalt von Grundflächen in der Weise verändert wird, dass für den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild erhebliche Beeinträchtigungen entstehen können - insbesondere durch Baumaßnahmen – benötigt im Regelfall eine Eingriffsgenehmigung. Dabei müssen die damit einhergehenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes möglichst gering gehalten werden. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind, je nach Situation, entweder durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gleichartig auszugleichen oder, durch Ersatzmaßnahmen gleichwertig zu kompensieren.

    Zusätzlich zur Eingriffsgenehmigung können weitere naturschutzrechtliche Zulassungen erforderlich sein (z. B. Artenschutz, Biotopschutz, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder Vogelschutzrichtlinie, Schutzgebietsregelungen).

    Zuständigkeit

    Die Zulassung von Eingriffen in Natur und Landschaft ist Sache der Stellen, welche nach den jeweiligen Fachgesetzen über die Genehmigung von Vorhaben entscheiden (z. B. Bauaufsichts-, Immissionsschutz- oder Wasserbehörde). Die Naturschutzbehörden werden in diesen Fällen innerbehördlich beteiligt. Die Naturschutzbehörden entscheiden nur dann in einem eigenen naturschutzrechtlichen Verfahren über die Zulassung des Eingriffs, wenn keine andere Behörde zuständig ist oder wenn die Naturschutzbehörde aus wichtigen anderen Gründen ohnehin eine Entscheidung treffen muss. Die ersten Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind die unteren Naturschutzbehörden. Deren Aufgaben nehmen die Kreisverwaltungen bzw. bei kreisfreien Städten die Stadtverwaltungen wahr.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Vulkaneifel

    Aktuelles

    Der Landkreis Vulkaneifel mit der Kreisverwaltung Vulkaneifel umfasst die Verbandsgemeinden Daun, Gerolstein, Hillesheim, Kelberg und Obere Kyll.

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 25

    54550 Daun

    Postanschrift

    Postfach 12 20

    54543 Daun

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6592 933-0

    Fax: +49 6592 9850-33

    E-Mail: kv-daun@vulkaneifel.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 06.12.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Kelberg - Organisation und Bauen

    Adresse

    Postanschrift

    Dauner Strasse 22

    53539 Kelberg

    Gebäude: Rathaus, 1. Obergeschoss

    Öffnungszeiten

    Montag – Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@vgv-kelberg.de

    Telefon Festnetz: 02692 872-27

    Telefon Festnetz: 02692 872-28

    Fax: 02692 872-39

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 19.03.2020 (von: Webservice, VG_Kelberg)

    Technisch geändert am 02.11.2024 (von: Webservice, VG_Kelberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Amtshandlungen nach dem Naturschutzrecht sind in der Regel kostenpflichtig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen und Hinweise finden Sie auf der Internetseite des Rheinland-Pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten. Viele Landkreise und Städte mit eigener unterer Naturschutzbehörde haben einen eigenen Internetauftritt, dem Sie unmittelbar Ansprechpartner entnehmen können.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Umweltschutz, Landwirtschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)