Landschaftsschutz
Beschreibung
Der Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen zum besonderen Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft eines bestimmten Gebietes.
Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der
- Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
- Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
- Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes,
- besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft,
- besonderen Bedeutung für die Erholung
Um Landschaften zu schützen, können bestimmte Teile zu Landschaftsschutzgebieten erklärt werden. In diesen Landschaftsschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild oder die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.
Landschaftsschutzgebiete werden ausgewiesen, um den naturraumtypischen Gebietscharakter zu erhalten oder wiederherzustellen und auch für die Nutzung durch künftige Generationen zu sichern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten sind die oberen Naturschutzbehörden (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd) zuständig. Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger sind die Unteren Naturschutzbehörden. Deren Aufgaben nehmen die Kreisverwaltungen bzw. bei kreisfreien Städten die Stadtverwaltungen wahr.
Nähere Informationen erfragen Sie bitte dort.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Bauen und Umwelt"
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: bauamt@cochem-zell.de
Fax: 02671 61-5411
Kontaktperson
Herr Thomas Augustin
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Infos finden Sie auch beim Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Naturschutz, Landschaftsplanung, Umweltschutz