Landschaftspflege
Sie möchten wissen, was das Land Rheinland-Pfalz für den Schutz der Landschaft, die Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten unternimmt? Dann lohnt sich ein Blick unter
Beschreibung
Ziel des Naturschutzes und Landschaftspflege ist die Erhaltung und Entwicklung der Landschaft mit ihrer Vielfalt und Eigenart, ihren Lebensräumen sowie ihren Lebensstätten für Tier- und Pflanzenarten.
Das Aufgabenfeld umfasst insbesondere Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und Wiederherstellung und Neuanlage naturnaher Lebensräume sowie Lebensstätten heimischer Tier- und Pflanzenarten. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden in Rheinland-Pfalz bevorzugt in Schutzgebieten durchgeführt.
Das Land fördert die Durchführung von Maßnahmen der Landschaftspflege über entsprechend ausgestaltete Programme und durch Kompensationsmaßnahmen. Die Umsetzung der unterschiedlichen Maßnahmen erfolgt bevorzugt durch die jeweiligen Grundeigentümer und Flächennutzer, in der Regel Landwirte.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
- Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten
- Unteren- und Oberen Naturschutzbehörden
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten oder an die Zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord oder Süd.
Ansprechpartner
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland Pfalz trägt Verantwortung für den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Lebensgrundlagen. Ein gutes Klima, reine Luft, sauberes Wasser, fruchtbare Böden, die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten sowie der Lebensräume - diese natürlichen Schätze gilt es auch für nachfolgende Generationen zu erhalten. Das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung ist deshalb eine maßgebliche Richtschnur rheinland-pfälzischer Landespolitik. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität entwickelt in diesem Sinne konkrete Initiativen und Hilfestellungen.
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 31 60
55021 Mainz
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)
- RICHTLINIE 2009/147/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten
- RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden über aktuelle ökologische Entwicklungen in Rheinland-Pfalz hält die nachstehende Seite für sie bereit:
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.10.2019
Stichwörter
Pflanzen, Landschaft, Umweltschutz, Tierschutz, Umwelt, Flora, Tiere, Fauna, Naturschutzgebiete, Naturschutz, Artenvielfalt