Lärmschutz
Lärmschutz bezeichnet alle Regelungen und Maßnahmen zum Schutz vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm.
Beschreibung
Lärmschutz bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen.
Im Rahmen des Lärmschutzes wird zwischen Flugplätzen, Straßen- und Schienenwegen, Baustellen, Gewerbe- und Industrieanlagen, Sport- und Freizeitanlagen sowie durch Nachbarschaft als Lärmquellenarten differenziert. Für jede dieser Lärmquellenarten existieren in Abhängigkeit von der Gebietsart unterschiedliche Immissionsgrenz- oder Immissionsrichtwerte.
Zum Lärmschutz gehört auch eine vorsorgende Bauleitplanung, wie zum Beispiel die Trennung von Industrie- und Wohngebieten oder die Konzentration des Lärms auf Bereiche, wo er ohnehin nicht vermeidbar ist.
Im Jahr 2002 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie ist unter anderem eine EU-weite Bestandsaufnahme der Lärmbelastung durch verschiedene Lärmquellen und erforderlichenfalls die darauf folgende Lärmminderung im Rahmen der Lärmaktionspläne.
Hinweise für Bodenheim: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bodenheim
Siehe auch Akustische Starenabwehr
Siehe auch Akustische Starenabwehr
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Zuständigkeit
Für die Aufstellung der Lärmaktionspläne sowie die Bearbeitung von Lärmbeschwerden nichtgewerblichen Lärms sind die jeweiligen Kommunalbehörden in Rheinland-Pfalz zuständig. Fragen zum Verkehrslärm fallen in die Zuständigkeit des
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bodenheim - Bürgerdienste
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Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06135 72-0
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Kontaktperson
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Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim
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Fax: 06135 72-263
E-Mail: ordnung@vg-bodenheim.de
Frau Simone Migotsch
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Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim
Gebäude: Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Altbau, 1. Stock -links-
E-Mail: ordnung@vg-bodenheim.de
Fax: 06135 72-263
Telefon Festnetz: 06135 72-143
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Krach, Grenzwerte, Immisionen, Immissionsschutz, Lärmverursacher