Lärmschutz Überwachung

    Lärmschutz

    Lärmschutz bezeichnet alle Regelungen und Maßnahmen zum Schutz vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm.

    Beschreibung

    Lärmschutz bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen.

    Im Rahmen des Lärmschutzes wird zwischen Flugplätzen, Straßen- und Schienenwegen, Baustellen, Gewerbe- und Industrieanlagen, Sport- und Freizeitanlagen sowie durch Nachbarschaft als Lärmquellenarten differenziert. Für jede dieser Lärmquellenarten existieren in Abhängigkeit von der Gebietsart unterschiedliche Immissionsgrenz- oder Immissionsrichtwerte.
    Zum Lärmschutz gehört auch eine vorsorgende Bauleitplanung, wie zum Beispiel die Trennung von Industrie- und Wohngebieten oder die Konzentration des Lärms auf Bereiche, wo er ohnehin nicht vermeidbar ist.

    Im Jahr 2002 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie ist unter anderem eine EU-weite Bestandsaufnahme der Lärmbelastung durch verschiedene Lärmquellen und erforderlichenfalls die darauf folgende Lärmminderung im Rahmen der Lärmaktionspläne.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Für die Aufstellung der Lärmaktionspläne sowie die Bearbeitung von Lärmbeschwerden nichtgewerblichen Lärms sind die jeweiligen Kommunalbehörden in Rheinland-Pfalz zuständig. Fragen zum Verkehrslärm fallen in die Zuständigkeit des

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Wachenheim a. d. Weinstr.

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Wachenheim an der Weinstraße gehört zum Landkreis Bad Dürkheim und umfasst Stadt Wachenheim an der Weinstraße sowie die Ortsgemeinden Ellerstadt, Friedelsheim und Gönnheim.

    Adresse

    Besucheranschrift

    Weinstraße 16

    67157 Wachenheim an der Weinstraße

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr zur Zeit Terminvereinbarung erforderlich

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@vg-wachenheim.de

    E-Mail: info@vg-wachenheim.de

    Telefon Festnetz: 06322 9580-0

    Fax: 06322 9580-199

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018 (von: Webservice, VG_Wachenheim)

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Webservice, VG_Wachenheim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Krach, Grenzwerte, Immisionen, Immissionsschutz, Lärmverursacher

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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