Lärmschutz Überwachung

    Lärmschutz

    Lärmschutz bezeichnet alle Regelungen und Maßnahmen zum Schutz vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm.

    Beschreibung

    Lärmschutz bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen.

    Im Rahmen des Lärmschutzes wird zwischen Flugplätzen, Straßen- und Schienenwegen, Baustellen, Gewerbe- und Industrieanlagen, Sport- und Freizeitanlagen sowie durch Nachbarschaft als Lärmquellenarten differenziert. Für jede dieser Lärmquellenarten existieren in Abhängigkeit von der Gebietsart unterschiedliche Immissionsgrenz- oder Immissionsrichtwerte.
    Zum Lärmschutz gehört auch eine vorsorgende Bauleitplanung, wie zum Beispiel die Trennung von Industrie- und Wohngebieten oder die Konzentration des Lärms auf Bereiche, wo er ohnehin nicht vermeidbar ist.

    Im Jahr 2002 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie ist unter anderem eine EU-weite Bestandsaufnahme der Lärmbelastung durch verschiedene Lärmquellen und erforderlichenfalls die darauf folgende Lärmminderung im Rahmen der Lärmaktionspläne.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Für die Aufstellung der Lärmaktionspläne sowie die Bearbeitung von Lärmbeschwerden nichtgewerblichen Lärms sind die jeweiligen Kommunalbehörden in Rheinland-Pfalz zuständig. Fragen zum Verkehrslärm fallen in die Zuständigkeit des

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Schweich a.d. röm Weinstr. - Fachbereich 4 - Bürgerdienste

    Adresse

    Postanschrift

    Brückenstraße 26

    54338 Schweich

    Öffnungszeiten

    Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie im unteren Bereich der Website der Verbandsgemeinde Schweich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06502 407-0

    E-Mail: info@schweich.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

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    Verbandsgemeinde Schweich a.d. röm Weinstr. - 4.4 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Beschreibung

    Kommunaler Vollzug, Straßenverkehrsbehörde

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    Postanschrift

    Brückenstraße 26

    54338 Schweich

    Gebäude: I

    Öffnungszeiten

    Örtliche Ordnungsbehörde: Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06502 407-0

    E-Mail: info@schweich.de

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    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

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    Englisch

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Immisionen, Immissionsschutz, Grenzwerte, Krach, Lärmverursacher

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de