Freiwilliges ökologisches Jahr Förderung

    Freiwilliges ökologisches Jahr

    Sie haben Ihre Schulpflicht erfüllt und wollen sich aktiv im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung für den Natur- und Umweltschutz einsetzen? Dann ist das freiwillige ökologische Jahr vielleicht etwas für Sie.

    Beschreibung

    Wer sich aktiv für eine intaktere Umwelt, eine nachhaltige Nutzung unserer Ressourcen und für die Gesellschaft einsetzen möchte und zwischen 15 und 27 Jahren alt ist, kann sich im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder - ohne Altersbeschränkung – im ökologischen Bundesfreiwilligendienst (ÖBFD) engagieren.

    Die Möglichkeiten, sich in einem der ökologischen Freiwilligendienste einzubringen, sind vielfältig, z. B. wird die Mitarbeit

    • in der ökologischen Land- und Forstwirtschaft
    • bei Natur- und Umweltschutzgruppen
    • bei Natur- und Umweltschutzverbänden
    • in Umweltabteilungen von Kommunen und Wirtschaftsunternehmen
    • in Jugendorganisationen und Bildungsstätten

    angeboten.

    Einsatzstellen sind z. B. Naturschutzeinrichtungen und –verbände, ökologische Bauernhöfe und Winzerbetriebe, Forstämter, Waldkindergärten, Bildungs- und Forschungseinrichtungen aber auch bestimmte Unternehmen. Es besteht auch grundsätzlich die Möglichkeit, den ökologischen Freiwilligendienst im Ausland zu leisten.

    Neben der Tätigkeit in den Einsatzstellen nehmen die Freiwilligen an begleitenden pädagogischen Seminaren teil (mindestens 25 Seminartage). In den Seminaren, welche die Freiwilligen inhaltlich und methodisch mitgestalten, werden verschiedene ökologische Themenfelder beleuchtet.

    Der wöchentliche Einsatz beträgt 38,5 Stunden, im Jahr gibt es 26 oder 27 Tage Urlaub.
     

    Zuständigkeit

    Informationen und alles zur Bewerbung finden Sie auf den Internetseiten der Träger unter:

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Kirner Land

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Kirner Land umfasst die Stadt Kirn sowie die Ortsgemeinden Bärenbach, Becherbach bei Kirn, Brauweiler, Bruschied, Hahnenbach, Heimweiler, Heinzenberg, Hennweiler, Hochstetten-Dhaun, Horbach, Kellenbach, Königsau, Limbach, Meckenbach, Oberhausen bei Kirn, Otzweiler, Schneppenbach, Schwarzerden, Simmertal und Weitersborn.

    Adresse

    Besucheranschrift

    Bahnhofstraße 31

    55606 Kirn

    Verwaltungsgebäude

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Kirchstraße 3

    55606 Kirn

    Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Bürgerbüro Montag und Dienstag: 07:30 Uhr - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr - 12:30 Uhr; nachmittags nach Vereinbarung Donnerstag 07:30 Uhr - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr; nachmittags geschlossen Verwaltung Montag und Dienstag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr; nachmittags geschlossen Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr -18:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr; nachmittags geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: verwaltung@kirner-land.de

    Telefon Festnetz: 06752 135-0

    Fax: 06752 135-255

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018 (von: Webservice, VG_Kirn-Land)

    Technisch geändert am 22.11.2024 (von: Webservice, VG_Kirner_Land)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    In der Regel müssen Bewerbungen folgende Angaben enthalten:

    • Name
    • Adresse
    • Geburtsdatum
    • gewünschte Einsatzstelle(n)
    • kurze Begründung für die Teilnahme am FÖJ

    Weiterhin müssen Sie der Bewerbung folgende Unterlagen beifügen:

    • tabellarischer Lebenslauf
    • Kopie des letzten Schulzeugnisses
    • zwei Lichtbilder

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Teilnahme sind:

    • Abschluss der Vollzeitschulpflicht (in der Regel ab 16 Jahren)
    • im FÖJ höchstens 27 Jahre alt, im ökologischen Bundesfreiwilligendienst auch darüber
    • Der Kindergeldanspruch besteht im Rahmen der gesetzlichen Regelungen während des FÖJ grundsätzlich weiter.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für die Teilnahme am FÖJ müssen Sie sich bei einem Träger bewerben.

    Fristen

    Das FÖJ beginnt am 1. August eines jeden Jahres und endet am 31. Juli des Folgejahres.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Im FÖJ und ÖBFD (für unter 27-Jährige) gibt es monatlich Taschengeld (186 €) sowie Zuschüsse für Unterkunft (186 €) und Verpflegung (103 €) oder aber Unterkunft und / oder Verpflegung durch die Einsatzstelle gestellt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MUEEF am 24.01.2020

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Bundesfreiwilligendienst - Freiwilliges ökologisches Jahr, Wartesemester, Bundesfreiwilligendienst, FÖJ, ZVS, FÖJ, Zivildienst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)