Fischereischein Ausstellung
Beschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).
Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines, des Jugendfischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist
- für Personen, die ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seinen bzw. ihren Wohnsitz hat,
- für Personen, die außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Fischfang ausüben will.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben gehört zum Landkreis Südwestpfalz und umfasst die Ortsgemeinden Biedershausen, Herschberg, Hettenhausen, Höheischweiler, Höhfröschen, Knopp-Labach, Krähenberg, Maßweiler, Nünschweiler, Obernheim-Kirchenarnbach, Petersberg, Reifenberg, Rieschweiler-Mühlbach, Saalstadt, Schauerberg, Schmitshausen, Thaleischweiler-Fröschen, Wallhalben, Weselberg und Winterbach (Pfalz).
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag, Mittwoch und Freitag                 Mittwoch 8:30 Uhr - 12:00 Uhr                                   14:00 Uhr - 18:00 Uhr Montag und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
- Ausweisdokument
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Sportangler, Fischen, Angeln, Binnenfischerei, Fischerei, Angelerlaubnis, Angelgenehmigung, Angelschein