Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein Ausstellung

    Beschreibung

    Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).

    Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

    Hinweise für Rhein-Selz: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Rhein-Selz

    Benötigte Unterlagen:

    - Ausweis / Reisepass

    - ein Passbild (muss nicht biometrisch sein)

    - Zeugnis der Fischereiprüfung oder vorherig ausgestellter, blauer Fischereischein als Nachweis

    Gebühren Ausstellung:

    - Jahresfischereischein 12,00 Euro

    - 5-Jahresfischereischein 41,00 Euro

    - Sonderfischereischein 9,00 Euro

    - Jugendfischereischein 5,60 Euro (wird nur im Alter von 7 - 15 Jahren ausgestellt.)

    Gebühren Verlängerung:

    - Verlängerung Jahresfischereischein 12,00 Euro

    - Verlängerung 5-Jahresfischereischein 41,00 Euro

    - Verlängerung Sonderfischereischein 9,00 Euro

    - Verlängerung Jugendfischereischein 5,60 Euro

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines, des Jugendfischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist

    1. für Personen, die ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seinen bzw. ihren Wohnsitz hat,
    2. für Personen, die außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Fischfang ausüben will.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Rhein-Selz - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Sant' Ambrogio-Ring 33

    55276 Oppenheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 06133 4901-201

    Telefon Festnetz: 06133 4901-0

    E-Mail: info@vg-rhein-selz.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
    • Passbild
    • Ausweisdokument

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Angelschein, Fischerei, Binnenfischerei, Sportangler, Angelgenehmigung, Fischen, Angelerlaubnis, Angeln

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de