Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein Ausstellung

    Beschreibung

    Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).

    Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines, des Jugendfischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist

    1. für Personen, die ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seinen bzw. ihren Wohnsitz hat,
    2. für Personen, die außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Fischfang ausüben will.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Rhein-Nahe - Fachbereich 3

    Beschreibung

    Bürgerdienste, Schulen

    Bauen

    Soziales, Asyl, Kindertagesstätten

    Adresse

    Postanschrift

    Koblenzer Straße 18

    55411 Bingen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06721 304-244

    Telefon Festnetz: 06721 304-0

    E-Mail: verwaltung@vgrn.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Bürgerdienste, Soziales, Schulen und Bauen

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Rhein-Nahe - Sachgebiet 3.1

    Beschreibung

    Jugendpflege

    Feuerwehr, Straßenverkehrswesen

    Standesamt, Bestattungswesen, Kirchenaustritt

    Gewerberecht, Gaststätten, Jagdwesen, Lärmschutz, Baustellenüberwachung, gefährliche Hunde

    Schulen

    Bürgerservice, Einwohnermelde- und Passwesen

    Friedhofswesen, Fundbüro, Statistiken

    Adresse

    Postanschrift

    Koblenzer Straße 18

    55411 Bingen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06721 304-0

    Fax: 06721 304-244

    E-Mail: verwaltung@vgrn.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Bürgerdienste, Schulen

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
    • Passbild
    • Ausweisdokument

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fischen, Fischerei, Binnenfischerei, Sportangler, Angelerlaubnis, Angeln, Angelgenehmigung, Angelschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de