Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein Ausstellung

    Beschreibung

    Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).

    Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

    Hinweise für Limburgerhof: Fischereischein Ausstellung

    Die Beantragung und Ausstellung eines Fischereischeins erfolgt persönlich.

    Folgendes ist zum Termin mitzubringen:

    • Personalausweis
    • alter Fischereischein
      • auch Jugendfischereischeine oder Sonderfischereischeine
    • bei Neuausstellung, biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr) und die Prüfbescheinigung
    • bei Minderjährigen, eine erziehungsberechtigte oder betreuende Person mit Personalausweis

    Die Gebühr beträgt 12€ für ein Jahr und 41€ für fünf Jahre. Die Verlängerung eines Jugendfischereischeins kostet 5,60€ und die eines Sonderfischereischeins 9€.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines, des Jugendfischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist

    1. für Personen, die ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seinen bzw. ihren Wohnsitz hat,
    2. für Personen, die außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Fischfang ausüben will.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Limburgerhof - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgunder Platz 2

    67117 Limburgerhof

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Montag 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06236 691-170

    Telefon Festnetz: 06236 691-0

    E-Mail: gemeinde@limburgerhof.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
    • Passbild
    • Ausweisdokument

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Angelerlaubnis, Angelgenehmigung, Binnenfischerei, Angelschein, Sportangler, Fischerei, Angeln, Fischen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English