Fischereischein Ausstellung
Beschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).
Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.
Hinweise für Limburgerhof: Spezielle Hinweise für Gemeinde Limburgerhof
Die Beantragung und Ausstellung eines Fischereischeins erfolgt persönlich.
Folgendes ist zum Termin mitzubringen:
- Personalausweis
- alter Fischereischein
- auch Jugendfischereischeine oder Sonderfischereischeine
- bei Neuausstellung, biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr) und die Prüfbescheinigung
- bei Minderjährigen, eine erziehungsberechtigte oder betreuende Person mit Personalausweis
Die Gebühr beträgt 12€ für ein Jahr und 41€ für fünf Jahre. Die Verlängerung eines Jugendfischereischeins kostet 5,60€ und die eines Sonderfischereischeins 9€.
Die Beantragung und Ausstellung eines Fischereischeins erfolgt persönlich.
Folgendes ist zum Termin mitzubringen:
- Personalausweis
- alter Fischereischein
- auch Jugendfischereischeine oder Sonderfischereischeine
- bei Neuausstellung, biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr) und die Prüfbescheinigung
- bei Minderjährigen, eine erziehungsberechtigte oder betreuende Person mit Personalausweis
Die Gebühr beträgt 12€ für ein Jahr und 41€ für fünf Jahre. Die Verlängerung eines Jugendfischereischeins kostet 5,60€ und die eines Sonderfischereischeins 9€.
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines, des Jugendfischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist
- für Personen, die ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seinen bzw. ihren Wohnsitz hat,
- für Personen, die außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Fischfang ausüben will.
Ansprechpartner
Gemeinde Limburgerhof - Bürgerbüro
Adresse
Besucheranschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Montag 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr https://www.limburgerhof.de/rathaus-politik/gemeindeverwaltung/oeffnungszeiten/
Kontakt
Kontaktperson
Frau Stefanie Vogiatzoglou
Besucheranschrift
Fax: 06236 691-170
Telefon Festnetz: 06236 691-166
E-Mail: vogiatzoglou@limburgerhof.de
Frau Angelina Ventura
Frau Sandra Knörr
Frau Monique Curca
Internet
erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
- Ausweisdokument
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Sportangler, Fischen, Angeln, Binnenfischerei, Fischerei, Angelerlaubnis, Angelgenehmigung, Angelschein