Fischereischein Ausstellung
Beschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).
Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines, des Jugendfischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist
- für Personen, die ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seinen bzw. ihren Wohnsitz hat,
- für Personen, die außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Fischfang ausüben will.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Göllheim - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Beschreibung
Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3
67307 Göllheim
Öffnungszeiten
ALLGEMEINE ÖFFNUNGSZEITEN Montag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.00 Dienstag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.00 Mittwoch 08.30 - 12.00 geschlossen Donnerstag 08.30 - 12.00 14.00 - 18.00 Freitag 08.30 - 12.00 geschlossen Darüber hinaus können in besonderen Fällen mit den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch Termine außerhalb der allgemeinen Besuchszeiten vereinbart werden. ÖFFNUNGSZEITEN BÜRGERBÜRO Montag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.30 Dienstag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.30
Kontakt
Kontaktperson
Herr Aaron Baldé
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3
67307 Göllheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06351 4909-29
E-Mail: balde@vg-goellheim.de
Herr Michael Lauck
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3
67304 Göllheim
Fax: 06351 4909-724
Telefon Festnetz: 06351 4909-24
E-Mail: mlauck@vg-goellheim.de
Frau Ayan Nilüfer
Postanschrift
Gutenbergstraße 4
67307 Göllheim
Hausanschrift
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3
67307 Göllheim
Fax: 06351 4909-99
Telefon Festnetz: 06351 4909-23
E-Mail: ayan@vg-goellheim.de
Frau Alexandra Stricker
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3
67304 Göllheim
Fax: 06351 4909-99
Telefon Festnetz: 06351 4909-28
E-Mail: stricker@vg-goellheim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
- Ausweisdokument
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Göllheim: Fischereischein Ausstellung
Für einen Fischereischein fallen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim folgende Kosten an:
- für Erwachsene 41,00 EUR (gültig für fünf Jahre)
- für Jugendliche 5,60 EUR (gültig für ein Jahr)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Fischen, Fischerei, Binnenfischerei, Sportangler, Angelerlaubnis, Angeln, Angelgenehmigung, Angelschein