Fischereischein Ausstellung
Beschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).
Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines, des Jugendfischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist
- für Personen, die ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seinen bzw. ihren Wohnsitz hat,
- für Personen, die außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Fischfang ausüben will.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Wöllstein - Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
In (z.B. beruflich bedingten) Ausnahmefällen können Sie auch einen Termin außerhalb der o.g. Öffnungszeiten bekommen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall telefonisch an uns: Tel.: 06703-302 228
Kontakt
Kontaktperson
Frau Klementine Baumgärtner
Postanschrift
St. Floriansweg 8
55599 Gau-Bickelheim
Fax: 06703 302-214
Telefon Festnetz: 06703 302-228
E-Mail: meldeamt@vg-woellstein.org
E-Mail: k.baumgaertner@vg-woellstein.org
Frau Olivia Matheis-Grieder (Personalratsvorsitzende)
Frau Andrea Schneider
Besucheranschrift
Fax: 06703 302-214
Telefon Festnetz: 06703 302-278
E-Mail: a.schneider@vg-woellstein.org
Internet
erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
- Ausweisdokument
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Angelerlaubnis, Angelgenehmigung, Binnenfischerei, Angelschein, Sportangler, Fischerei, Angeln, Fischen