Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein Ausstellung

    Beschreibung

    Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).

    Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines, des Jugendfischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist

    1. für Personen, die ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seinen bzw. ihren Wohnsitz hat,
    2. für Personen, die außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Fischfang ausüben will.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 10

    55597 Wöllstein

    Kontakt

    Fax: +49 6703 302-14

    Telefon Festnetz: +49 6703 302-0

    E-Mail: vg@woellstein.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Wöllstein - Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt

    Adresse

    Postanschrift

    St. Floriansweg 8

    55599 Gau-Bickelheim

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 11:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr In (z.B. beruflich bedingten) Ausnahmefällen können Sie auch einen Termin außerhalb der o.g. Öffnungszeiten bekommen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall telefonisch an uns: Tel.: 06703-302 228

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06703 302-228

    Fax: 06703 302-14

    E-Mail: meldeamt@vg-woellstein.org

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
    • Passbild
    • Ausweisdokument

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fischen, Fischerei, Binnenfischerei, Sportangler, Angelerlaubnis, Angeln, Angelgenehmigung, Angelschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de