Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein Ausstellung

    Beschreibung

    Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).

    Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

    Hinweise für Worms: Verpachtung von Fischereigewässern

    Verpachtung von Fischereigewässern

    Hinweise für Worms: Fischereirecht

    Jugendfischereischein

    Der Jugendfischereischein wird Jugendlichen zwischen sieben und 16 Jahre ausgestellt.

    Ab 14 Jahren kann die Fischerprüfung absolviert werden.

    Ab 16 Jahren ist die bestandene Fischereiprüfung erforderlich, um einen Fischereischein ausgestellt zu bekommen.

    Der Jugendfischereischein wird für die Dauer eines Kalenderjahres ausgestellt.

    Fischereierlaubnisschein

    Zur Ausübung der Fischerei ist ein gültiger Fischereischein erforderlich.

    Der Fischereischein ist bis zu fünf Jahre gültig und gilt im gesamten Bundesgebiet.

    Die Verlängerung der Fischereischeine erfolgt immer bis zum 31. Dezember. Er kann ab November für das Folgejahr verlängert werden.

    Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines

    Nachweis über die Ablegung einer Fischerprüfung (ausländische Prüfungszeugnisse sind zu übersetzen)

    Erstwohnsitz im Stadtgebiet Worms

    Aktuelles Passbild des Antragstellenden

    Fischerprüfung

    Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Absolvierung eines Vorbereitungskurses.

    Das Anmeldeformular sowie das Merkblatt zur Prüfung finden Sie unter Downloads.

    Die Anmeldung kann per E-Mail an waffen@worms.de oder per Post an Stadtverwaltung Worms, Abteilung 3.01, Postfach 2052, 67510 Worms gesendet werden.

    Nächster Prüfungstermin: 01.12.2023.

    Anmeldeschluss: 30.10.2023

    Bitte beachten Sie, bei uns ist nur EC-Zahlung möglich!

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines, des Jugendfischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist

    1. für Personen, die ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seinen bzw. ihren Wohnsitz hat,
    2. für Personen, die außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Fischfang ausüben will.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.01 Allgemeines Ordnungsrecht

    Beschreibung

    Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Falschparker, die Verkehr, Fußgänger, Radfahrer, Zufahrten oder Ein- & Ausgänge behindern: Hier können Sie der Ordnungsbehörde der Stadt Worms  Parkverstöße online melden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Besucheradresse: Prinz-Carl-Anlage 3

    67547 Worms

    Abteilung 3.01 - Allgemeines Ordnungsrecht. Postadresse: Postfach 2052, 67510 Worms

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Adelina Trissler (Sachbearbeiterin)

      Fax: +49 6241 853-3199

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-3113

    • Frau Simone Rhein (Sachbearbeiterin)

      Fax: +49 6241 853-3199

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-3102

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung
    Merkblatt zur Fischerprüfung

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 7.01 Grundstücke und Stadtentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
    • Passbild
    • Ausweisdokument

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Worms: Fischereirecht

                                                Gebühr                              Fischereiabgabe                Gesamt

                                                (§ 40 Abs. 1 LFischG)       (§ 40 Abs. 2 LFischG)

    Jahresfischereischein                    5,- €                                7,- €                            12,- €

    Fünfjahresfischereischein            16,- €                              25,- €                            41,- €

    Jugendfischereischein                2,60,- €                              3,- €                              5,60,- €

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fischen, Fischerei, Binnenfischerei, Sportangler, Angelerlaubnis, Angeln, Angelgenehmigung, Angelschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de