Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein Ausstellung

    Beschreibung

    Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).

    Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

    Hinweise für Worms: Verpachtung von Fischereigewässern

    Verpachtung von Fischereigewässern

    Verpachtung von Fischereigewässern

    Hinweise für Worms: Fischereirecht

    Jugendfischereischein

    Der Jugendfischereischein wird Jugendlichen zwischen sieben und 16 Jahre ausgestellt.

    Ab 14 Jahren kann die Fischerprüfung absolviert werden.

    Ab 16 Jahren ist die bestandene Fischereiprüfung erforderlich, um einen Fischereischein ausgestellt zu bekommen.

    Der Jugendfischereischein wird für die Dauer eines Kalenderjahres ausgestellt.

    Fischereierlaubnisschein

    Zur Ausübung der Fischerei ist ein gültiger Fischereischein erforderlich.

    Der Fischereischein ist bis zu fünf Jahre gültig und gilt im gesamten Bundesgebiet.

    Die Verlängerung der Fischereischeine erfolgt immer bis zum 31. Dezember. Er kann ab November für das Folgejahr verlängert werden.

    Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines

    • Nachweis über die Ablegung einer Fischerprüfung (ausländische Prüfungszeugnisse sind zu übersetzen)
    • Erstwohnsitz im Stadtgebiet Worms
    • Aktuelles Passbild des Antragstellenden

    Prüfungstermine 2024: auf Nachfrage

    Anmeldeschluß zur Prüfung: auf Nachfrage

    Bitte beachten Sie, bei uns ist nur EC-Zahlung möglich!

    Sie finden uns in Zimmer 1.

    Jugendfischereischein

    Der Jugendfischereischein wird Jugendlichen zwischen sieben und 16 Jahre ausgestellt.

    Ab 14 Jahren kann die Fischerprüfung absolviert werden.

    Ab 16 Jahren ist die bestandene Fischereiprüfung erforderlich, um einen Fischereischein ausgestellt zu bekommen.

    Der Jugendfischereischein wird für die Dauer eines Kalenderjahres ausgestellt.

    Fischereierlaubnisschein

    Zur Ausübung der Fischerei ist ein gültiger Fischereischein erforderlich.

    Der Fischereischein ist bis zu fünf Jahre gültig und gilt im gesamten Bundesgebiet.

    Die Verlängerung der Fischereischeine erfolgt immer bis zum 31. Dezember. Er kann ab November für das Folgejahr verlängert werden.

    Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines

    • Nachweis über die Ablegung einer Fischerprüfung (ausländische Prüfungszeugnisse sind zu übersetzen)
    • Erstwohnsitz im Stadtgebiet Worms
    • Aktuelles Passbild des Antragstellenden

    Prüfungstermine 2024: auf Nachfrage

    Anmeldeschluß zur Prüfung: auf Nachfrage

    Bitte beachten Sie, bei uns ist nur EC-Zahlung möglich!

    Sie finden uns in Zimmer 1.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines, des Jugendfischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist

    1. für Personen, die ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seinen bzw. ihren Wohnsitz hat,
    2. für Personen, die außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Fischfang ausüben will.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.01 Allgemeines Ordnungsrecht

    Beschreibung

    Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Falschparker, die Verkehr, Fußgänger, Radfahrer, Zufahrten oder Ein- & Ausgänge behindern: Hier können Sie der Ordnungsbehörde der Stadt Worms Parkverstöße online melden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Besucheradresse: Prinz-Carl-Anlage 3

    67547 Worms

    Abteilung 3.01 ? Allgemeines Ordnungsrecht. Postadresse: Postfach 2052, 67510 Worms

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminabsprache  

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 07.08.2024

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 7.01 Grundstücke und Stadtentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr  

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Sylvia Kern (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-7113

      Fax: +49 6241 853-7099

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024

    Technisch geändert am 14.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
    • Passbild
    • Ausweisdokument

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Worms: Fischereirecht

                                                Gebühr                              Fischereiabgabe                Gesamt

    Jahresfischereischein                    8,50 ?                              8,40 ?                       16,90 ?

    Fünfjahresfischereischein           25,00 ?                             30,00 ?                       55,00 ?

    Jugendfischereischein                  4,00 ?                               3,60 ?                         7,60 ?

    Zweitausfertigung                         4,00 ?

    (Verlust oder unbrauchbar)

                                                                                                                               Stand 01.10.2024

                                                Gebühr                              Fischereiabgabe                Gesamt

    Jahresfischereischein                    8,50 ?                              8,40 ?                       16,90 ?

    Fünfjahresfischereischein           25,00 ?                             30,00 ?                       55,00 ?

    Jugendfischereischein                  4,00 ?                               3,60 ?                         7,60 ?

    Zweitausfertigung                         4,00 ?

    (Verlust oder unbrauchbar)

                                                                                                                               Stand 01.10.2024

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2009

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sportangler, Fischen, Angeln, Binnenfischerei, Fischerei, Angelerlaubnis, Angelgenehmigung, Angelschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020