Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein Ausstellung

    Beschreibung

    Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).

    Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

    Hinweise für Speyer: Spezielle Hinweise für Stadt Speyer

    Für die Ausstellung und Verlängerung von Fischereischeinen sind die Bürgerbüros zuständig.
    Für die Umschreibung von ausl. Fischereischeinen in Rheinland-Pfälzische sowie für Fischereischeinprüfungen, ist das Sachgebiet 211
    Gewerbe, Handwerk und Gaststättenrecht zuständig (Herr Marco Weiss).

    Für die Ausstellung und Verlängerung von Fischereischeinen sind die Bürgerbüros zuständig.
    Für die Umschreibung von ausl. Fischereischeinen in Rheinland-Pfälzische sowie für Fischereischeinprüfungen, ist das Sachgebiet 211
    Gewerbe, Handwerk und Gaststättenrecht zuständig (Herr Marco Weiss).

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines, des Jugendfischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist

    1. für Personen, die ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seinen bzw. ihren Wohnsitz hat,
    2. für Personen, die außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Fischfang ausüben will.

    Ansprechpartner

    Stadt Speyer - 231-BB I - Bürgerbüro Maximilianstraße

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 94

    67346 Speyer

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag:     7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch:                          7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag:                      7:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag:                              7:30 Uhr bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@stadt-speyer.de

    Telefon Festnetz: 06232 14-1333

    Fax: 06232 14-1350

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Barrierefreier Zugang über die Schrannengasse (rechts neben Haupteingang)

    Datenschutzerklärung

    Informationen gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) für meldepflichtige Personen.

    Version

    Technisch erstellt am 24.10.2024 (von: Webservice, ST_Speyer)

    Technisch geändert am 14.11.2024 (von: Webservice, ST_Speyer)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Stadt Speyer - 231-BB II - Bürgerbüro Industriestraße / Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 23

    67346 Speyer

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Bürgerbüros: Montag und Dienstag:     7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch:                          7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag:                      7:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag:                              7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Achtung: genereller Annahmeschluss für Ausfuhrkennzeichen ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten (BB II).

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@stadt-speyer.de

    Telefon Festnetz: 06232 14-1334

    Fax: 06232 14-1353

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

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    Stadt Speyer - 211 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Himmelsgasse 10

    67346 Speyer

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten im Bereich Gewerbe- und Gaststättenrecht Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Rahmen unserer Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag u. Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: ordnungswesen@stadt-speyer.de

    Telefon Festnetz: 06232 14-2469

    Fax: 06232 14-2757

    Weitere Informationen

    Die zentrale Leitstelle des Kommunalen Vollzugsdienstes der Stadt Speyer erreichen Sie zu den Dienstzeiten unter der Telefonnummer 14-2939 .

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    erforderliche Unterlagen

    • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
    • Passbild
    • Ausweisdokument

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Angeln, Binnenfischerei, Angelgenehmigung, Angelschein, Sportangler, Fischerei, Fischen, Angelerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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