Fischereischein Ausstellung
Beschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).
Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines, des Jugendfischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist
- für Personen, die ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seinen bzw. ihren Wohnsitz hat,
- für Personen, die außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Fischfang ausüben will.
Hinweise für Trier-Saarburg: Fischereischein Ausstellung
- die Zuständigkeit liegt bei den Verbandsgemeinden
- die Zuständigkeit liegt bei den Verbandsgemeinden
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Hermeskeil - Bürgerservicezentrum
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: einwohnermeldeamt@hermeskeil.de
Telefon Festnetz: 06503 809-105
Telefon Festnetz: 06503 809-106
Fax: 06503 809-200
Kontaktperson
Frau Maija Jansone
Besucheranschrift
Fax: 06503 809-216
Telefon Festnetz: 06503 809-105
E-Mail: einwohnermeldeamt@hermeskeil.de
Frau Mirjam Räntsch
Besucheranschrift
E-Mail: einwohnermeldeamt@hermeskeil.de
Telefon Festnetz: 06503 809-105
Fax: 06503 809-216
Frau Lilia Scheidt
Besucheranschrift
Fax: 06503 809-216
E-Mail: einwohnermeldeamt@hermeskeil.de
Telefon Festnetz: 06503 809-105
Internet
erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
- Ausweisdokument
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Angeln, Binnenfischerei, Angelgenehmigung, Angelschein, Sportangler, Fischerei, Fischen, Angelerlaubnis