• Strotzbüsch (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
Fischereischein Ausstellung

Fischereischein Ausstellung

Beschreibung

Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).

Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

Zuständigkeit

Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines, des Jugendfischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist

  1. für Personen, die ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seinen bzw. ihren Wohnsitz hat,
  2. für Personen, die außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Fischfang ausüben will.

Ansprechpartner

Verbandsgemeinde Daun - FB 2 - Bürgerdienste

Beschreibung

Abteilungsleiter: Natalie Ivanov
Vertreter: Heidi Bender

Adresse

Postanschrift

Leopoldstraße 29

54550 Daun

Öffnungszeiten

Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache.

Kontakt

E-Mail: info@vgv.daun.de

Telefon Festnetz: 06592 939-0

Fax: 06592 939-200

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 12.03.2015

Technisch geändert am 26.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

Verbandsgemeinde Daun - Sachgebiet 2.2 - Einwohnermeldeamt

Adresse

Postanschrift

Leopoldstraße 29

54550 Daun

Öffnungszeiten

Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache.

Kontakt

E-Mail: info@vgv.daun.de

Telefon Festnetz: 06592 939-0

Fax: 06592 939-200

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 14.04.2016

Technisch geändert am 13.06.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

Verbandsgemeinde Daun - Sachgebiet 4.2 - Abgaben

Adresse

Postanschrift

Leopoldstraße 29

54550 Daun

Öffnungszeiten

Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache.

Kontakt

E-Mail: info@vgv.daun.de

Telefon Festnetz: 06592 939-0

Fax: 06592 939-200

Version

Technisch erstellt am 02.07.2016

Technisch geändert am 02.03.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
  • Passbild
  • Ausweisdokument

Rechtsgrundlage(n)

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Version

Technisch erstellt am 04.03.2009

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Sportangler, Fischen, Angeln, Binnenfischerei, Fischerei, Angelerlaubnis, Angelgenehmigung, Angelschein

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020