Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein Ausstellung

    Beschreibung

    Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).

    Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

    Hinweise für Trier: Fischereischein beantragen

    Beantragung

    • erfolgt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten
    • es gibt kein Antragsformular (formlos)

    Verlängerung

    • erfolgt auf formlosen Antrag
    • eine Verlängerung ist nur möglich, wenn der bisherige Fischereischein noch nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist
    • wird der Fischereischein nicht im direkten Anschluss verlängert, ist eine Neubeantragung erforderlich
    • wurde der Fischereischein in einem anderen Bundesland ausgestellt, kann keine Verlängerung erfolgen
      • in diesem Fall ist eine Erstaustellung notwendig

    Gültigkeit

    • kann für 1 oder für 5 Jahre ausgestellt werden
    • der Jugendfischereischein und der Sonderfischereischein werden jeweils für die Dauer eines Kalenderjahres ausgestellt

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines, des Jugendfischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist

    1. für Personen, die ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seinen bzw. ihren Wohnsitz hat,
    2. für Personen, die außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Fischfang ausüben will.

    Hinweise für Trier: Fischereischein beantragen

    Terminvereinbarung

    • erfolgt  online
    • Vorsprachen sind mit und ohne Terminvereinbarung möglich

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Verbraucherschutz und Veranstaltungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserweg 7 - 9

    54292 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: ordnungsamt@trier.de

    Stichwörter

    32

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserweg 7 - 9

    54292 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 651 718-4100

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: ordnungsamt@trier.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
    • Passbild
    • Ausweisdokument

    Hinweise für Trier: Fischereischein beantragen

    • bei Verlängerung zusätzlich: abgelaufener(bisheriger) Fischereischein
    • für den Jugendfischereischein zusätzlich: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Trier: Fischereischein beantragen

    • sofort

    Kosten

    Hinweise für Trier: Fischereischein beantragen

    • 5,60 Euro Jugendfischereischein
    • 9,00 Euro Sonderfischereischein
    • 12,00 Euro Jahresfischereischein
    • 41,00 Euro Fünfjahresfischereischein

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fischen, Fischerei, Binnenfischerei, Sportangler, Angelerlaubnis, Angeln, Angelgenehmigung, Angelschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de