Fischereischein Ausstellung
Beschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).
Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.
Hinweise für Trier: Fischereischein beantragen
Beantragung
- erfolgt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten
- es gibt kein Antragsformular (formlos)
Verlängerung
- erfolgt auf formlosen Antrag
- eine Verlängerung ist nur möglich, wenn der bisherige Fischereischein noch nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist
- wird der Fischereischein nicht im direkten Anschluss verlängert, ist eine Neubeantragung erforderlich
- wurde der Fischereischein in einem anderen Bundesland ausgestellt, kann keine Verlängerung erfolgen
- in diesem Fall ist eine Erstaustellung notwendig
Gültigkeit
- kann für 1 oder für 5 Jahre ausgestellt werden
- der Jugendfischereischein und der Sonderfischereischein werden jeweils für die Dauer eines Kalenderjahres ausgestellt
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines, des Jugendfischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist
- für Personen, die ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seinen bzw. ihren Wohnsitz hat,
- für Personen, die außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Fischfang ausüben will.
Hinweise für Trier: Fischereischein beantragen
Terminvereinbarung
- erfolgt online
- Vorsprachen sind mit und ohne Terminvereinbarung möglich
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Verbraucherschutz und Veranstaltungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Stichwörter
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Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
- Ausweisdokument
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- bei Verlängerung zusätzlich: abgelaufener(bisheriger) Fischereischein
- für den Jugendfischereischein zusätzlich: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier: Fischereischein beantragen
- sofort
Kosten
Hinweise für Trier: Fischereischein beantragen
- 5,60 Euro Jugendfischereischein
- 9,00 Euro Sonderfischereischein
- 12,00 Euro Jahresfischereischein
- 41,00 Euro Fünfjahresfischereischein
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Fischen, Fischerei, Binnenfischerei, Sportangler, Angelerlaubnis, Angeln, Angelgenehmigung, Angelschein