Fischereischein Ausstellung
Beschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).
Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines, des Jugendfischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist
- für Personen, die ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seinen bzw. ihren Wohnsitz hat,
- für Personen, die außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Fischfang ausüben will.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Neuwied - Ordnung, Verkehr und Rechtsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02631 803-0
E-Mail: poststelle@kreis-neuwied.de
Internet
Verbandsgemeinde Unkel - FB 4 / Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Linzer Straße 4
53572 Unkel
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Um Wartezeiten zu verhindern und Vorbereitungen zu ermöglichen, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Kontakt
Telefon Festnetz: 02224 1806-0
Fax: 02224 1806-50
E-Mail: meldeamt@vgvunkel.de
E-Mail: info@vgvunkel.de
Internet
Verbandsgemeinde Unkel - Einwohnermeldeamt
Adresse
Postanschrift
Linzer Straße 4
53572 Unkel
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Um Wartezeiten zu verhindern und Vorbereitungen zu ermöglichen, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Kontakt
Fax: 02224 1806-712
Fax: 02224 1806-713
Telefon Festnetz: 02224 1806-12
Telefon Festnetz: 02224 1806-13
E-Mail: meldeamt@vgvunkel.de
Kontaktperson
Frau Selin Alinca
Postanschrift
Linzer Straße 4
53572 Unkel
Fax: 02224 1806-18
Telefon Festnetz: 02224 1806-12
Telefon Festnetz: 02224 1806-13
E-Mail: alinca@vgvunkel.de
Frau Claudia Lammers-Ballas
Hausanschrift
Fax: 02224 1806-18
Telefon Festnetz: 02224 1806-12
Telefon Festnetz: 02224 1806-13
E-Mail: lammers-ballas@vgvunkel.de
Frau Katja Weiske
Internet
erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
- Ausweisdokument
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Fischen, Fischerei, Binnenfischerei, Sportangler, Angelerlaubnis, Angeln, Angelgenehmigung, Angelschein