Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein Ausstellung

    Beschreibung

    Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).

    Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines, des Jugendfischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist

    1. für Personen, die ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seinen bzw. ihren Wohnsitz hat,
    2. für Personen, die außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Fischfang ausüben will.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Rhein-Mosel - Teilbereich 2.1 - Bürgerdienste

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 44

    56330 Kobern-Gondorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02607 49-0

    Fax: 02607 49-703

    E-Mail: info@vgrm.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Teilbereichsleitung: Benjamin Wagner

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 3.33 / Ordnung, Zivil- und Katastrophenschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 9

    56068 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr nur mit Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0261 108-0

    Fax: 0261 35860

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Die nächste Fischerprüfung für Teilnehmer aus dem Landkreis Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz findet am 03.06.2022, um 14:00 Uhr, in Nickenich statt. Neben dem Antragsformular ist eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses, die Lehrgangsbescheinig...
    Die nächste Fischerprüfung für Teilnehmer aus dem Landkreis Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz findet am 03.06.2022, um 14:00 Uhr, in Nickenich statt. Neben dem Antragsformular ist eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses, die Lehrgangsbescheinigung sowie der Nachweis über den Praxistag vorzulegen (gerne per Fax oder E-Mail). Die Lehrgangsbescheinigung und der Nachweis über den Praxistag müssen bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin eingegangen sein.

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
    • Passbild
    • Ausweisdokument

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fischen, Fischerei, Binnenfischerei, Sportangler, Angelerlaubnis, Angeln, Angelgenehmigung, Angelschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de